Verhandlungen mit der EU: Wettbewerbsfähigkeit sichern

17. November 2014 Vernehmlassungen

Als Konsequenz der angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat vorgelegt, um mit der EU über das Personenfreizügigkeitsabkommen zu verhandeln. Es ist aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ausgewogen. Zentral sind der Erhalt der bilateralen Verträge und ein verhältnismässiger Kontrollaufwand zum Schutz der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Der mit der Masseneinwanderungs-Initiative angenommene Verfassungstext verpflichtet die Schweiz zur Anpassung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union. Für die diesbezüglichen Verhandlungen strebt der Bundesrat eine Lösung an, die den Zielen der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ebenso Rechnung trägt wie dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und der Sicherung des bilateralen Weges.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) befürwortet in seiner Stellungnahme zum Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens die Stossrichtung des Bundesrats. Er hält insbesondere fest, dass die Wettbewerbsfähigkeit der in der Schweiz ansässigen Unternehmen zu wahren ist. Dafür sind die Erhaltung der bilateralen Verträge sowie die Rekrutierungsmöglichkeit notwendiger Fachkräfte zentral. Ausserdem betont der SAV, dass ein mögliches künftiges Kontrollsystem zum Schutz der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen den Bedürfnissen der Unternehmen – insbesondere punkto Aufwand – angepasst sein muss.