Vaterschaftsurlaub: Betriebliche Lösungen sind der bessere Weg

24. Mai 2016 News

Mit einer Volksinitiative soll erwerbstätigen Vätern per Gesetz vier Wochen Vaterschaftsurlaub garantiert werden. Abgesehen davon, dass dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung die sozialpolitischen Prioritäten falsch setzen würde, ginge mit einer staatlichen Einheitslösung auch die nötige Flexibilität für die Unternehmen verloren. Ein Vaterschaftsurlaub muss vielmehr in Abhängigkeit der Bedürfnisse der Betroffenen und der betrieblichen Möglichkeiten individuell ausgestaltet werden können.

Kürzlich hat das Parlament einen gesetzlich verankerten, bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen abgelehnt. Wenn es nach einer Allianz von Arbeitnehmer-, Männer-, Frauen- und Familien-Organisationen geht, soll nun die Bevölkerung über diese Frage entscheiden können. Sie haben deshalb die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» lanciert. Gegenüber der im Parlament gescheiterten Initiative gehen sie in ihrer Forderung noch weiter, indem sie statt zwei sogar vier Wochen Vaterschaftsurlaub fordern. Finanziert werden soll dieser über die Erwerbsersatzordnung. Jährlich müssten gut 380 Millionen Franken zusammenkommen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt einen solchen staatlich verordneten Vaterschaftsurlaub ab. Angesichts der grossen sozialpolitischen Herausforderung in der Altersvorsorge – der Sicherung der Renten auf dem heutigen Niveau – sowie der unsicheren Wirtschaftslage sind weitere finanzielle Belastungen für die Arbeitgeber inakzeptabel. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Unternehmen – vom KMU mit einer Handvoll Mitarbeitenden bis zum Grossunternehmen – über die gleichen organisatorischen Möglichkeiten für einen Vaterschaftsurlaub verfügt. Die Initianten sprechen von einem «flexibel» beziehbaren Urlaub. Wirklich flexibel ist ihr Vorschlag dennoch nicht: Er wäre nichts anderes als eine rigide Einheitslösung für alle. Ihm sind deshalb betriebliche Lösungen vorzuziehen: Ein Vaterschaftsurlaub ist zwar nicht grundsätzlich abzulehnen, muss aber von den Arbeitgebern und ihren Mitarbeitenden auf Betriebsebene ausgehandelt und auf die jeweiligen Möglichkeiten und die übrigen Arbeitsbedingungen abgestimmt werden können.

Während beispielsweise ein Unternehmen werdenden Vätern mehr Freitage gewähren kann, bietet ein anderes Unternehmen mehr Flexibilität in der Arbeitsgestaltung und ein drittes grosszügigere Lohnnebenleistungen. Dass dies funktioniert, beweisen schon heute zahlreiche Unternehmen mit bewährten Vereinbarungen. Statt die betriebliche Flexibilität weiter einzuschränken, ist dieser Weg fortzuführen, denn er ermöglicht tatsächlich flexible Lösungen, welche die individuellen Bedürfnisse sowohl des Arbeitgebers als auch des Vaters miteinbeziehen.