Valentin Vogt hält Festansprache am «Swiss Arbeitgeber Award»

8. September 2016 News

Der Umgang mit Veränderungen, die Geschäftsleitung und die Vergütung: Das sind die herausragenden Qualitäten jener Unternehmen, die am «Swiss Arbeitgeber Award» 2016 ausgezeichnet wurden. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt freute sich mit den Gewinnern und rief in seiner Festansprache dazu auf, das Erfolgsmodell Schweiz zu verteidigen.

Für die 16. Austragung des «Swiss Arbeitgeber Award» hat das Befragungsinstitut icommit 45‘680 Mitarbeitende aus 151 Unternehmen in der Schweiz und Liechtenstein befragt. Die Angestellten bewerteten unter anderem Arbeitsinhalt, Strukturen und Abläufe, Zusammenarbeit, Umgang mit Veränderungen, Führung durch die Vorgesetzten, Mitarbeiterförderung und Vergütungssysteme. Die 50 Unternehmen mit den besten Bewertungen, verteilt auf vier Grössenkategorien, erhielten am 6. September eine Auszeichnung. Die Top 3 aus allen vier Grössenkategorien schnitten bei drei Kriterien hervorragend ab: dem Umgang mit Veränderungen, der Geschäftsleitung und der Vergütung. 2015 waren es dieselben drei Kriterien, bei denen die Unternehmen auf den vordersten Rängen die übrigen Teilnehmer hinter sich liessen.

Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt hielt in seiner Festansprache fest, dass ein Award zwar ein schöner Erfolg sei, jedoch allein nicht genüge, um die wirtschaftliche Prosperität des eigenen Unternehmens zu sichern. Dazu brauche es auch günstige politische Rahmenbedingungen. Diese seien in der Schweiz zwar vorhanden, aber alles andere als ein Selbstläufer. Laut Vogt verdüstern etwa die Initiativen «Gegen Masseneinwanderung» und «AHVplus» den sonst so klaren Horizont. «Wir müssen am 25. September die Notbremse ziehen und an der Urne gegen die AHVplus-Initiative stimmen», sagte Vogt und mahnte: «Wenn wir nicht handeln, wird 2030 ein Loch von rund 7 Milliarden Franken in der AHV-Kasse klaffen. Mit einer Annahme von AHVplus würde dieses Loch nochmals um 5,5 Milliarden vertieft.»

Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative weckt der Arbeitgeberpräsident Hoffnung auf einen Ausweg aus der vertrackten Situation. Es gelte den Spielraum zu nutzen, den der Artikel 121a BV und das Freizügigkeitsabkommen gewähren, um die MEI verfassungs- und freizügigkeitskonform umzusetzen. Deswegen strebt der Arbeitgeberverband einen Inländervorrang an, der zeitlich, regional, aber auch auf Berufsgruppen begrenzt sein soll. Dazu meinte Vogt: «Mit einer solchen Umsetzung lässt sich das Konfliktpotenzial mit der EU so stark verringern, dass eine einvernehmliche Lösung in unmittelbare Reichweite rückt.»

Die Benchmarking-Studie «Swiss Arbeitgeber Award» ist ein wegweisendes Instrument für Schweizer Unternehmen. Sie wird getragen vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, von der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management HR Swiss, vom Wirtschaftsmagazin «Bilanz» und vom Institut icommit.