Unnötige Zwangsmassnahmen gegen Lohndiskriminierung

22. Oktober 2014 News

Der Bundesrat will die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sind solche gesetzlichen Zwangsmassnahmen unnötig und kommen einem Misstrauensvotum gegenüber der Wirtschaft gleich.

Der Bundesrat will Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichten, ihre Löhne und Lohnanalysen durch Dritte kontrollieren zu lassen. Dies ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt diesen Vorschlag daher ab. Er ist der Meinung, dass es keine gesetzlichen Zwangsmassnahmen braucht, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen. In der Vergangenheit haben die Unternehmen sehr wohl Lohnanalysen durchgeführt. Leider werden bis heute noch nicht alle diese betrieblichen Lohnanalyse-Instrumente vom Bund und den Kantonen anerkannt.

Der Entscheid des Bundesrats ist als Misstrauensvotum gegenüber der Wirtschaft zu werten. Zudem ist es befremdend, dass der Bundesrat in einer Grundsatzfrage, die aufgrund einer Motion im Parlament diskutiert wird, hier vorgreift.