Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten stärkt Detailhandel

2. Juni 2014 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet die schweizweite Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten. Sie stärkt den Detailhandel und kommt den Bedürfnissen der Konsumenten entgegen – ohne den Arbeitnehmerschutz infrage zu stellen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst in seiner Stellungnahme die Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten (Motion Lombardi). Die Motion verlangt, dass für die Ladenöffnungszeiten im Detailhandel schweizweit folgende Mindeststandards gelten:

  • Montag bis Freitag: 6 bis 20 Uhr
  • Samstag: 6 bis 19 Uhr

Der SAV spricht sich insbesondere aus folgenden Gründen für diese moderate Erweiterung der Ladenöffnungszeiten aus:

  • Die Teilharmonisierung reduziert Wettbewerbsverzerrungen im Detailhandel. Die heutigen, unterschiedlichen kantonalen Regelungen gleichen einem Flickenteppich. Darunter leiden nebst den Konsumenten auch die Detaillisten.
  • Die längeren Öffnungszeiten erhöhen die Konkurrenzfähigkeit des Detailhandels gegenüber dem Ausland. Gegenwärtig gehen dem Schweizer Detailhandel aufgrund des Einkaufstourismus jährlich 8 bis 10 Milliarden Franken verloren. Und rund ein Viertel der Einkaufstouristen kauft gerade deswegen im benachbarten Ausland ein, weil die Ladenöffnungszeiten dort liberaler sind.
  • Die neuen Öffnungszeiten sind für alle Unternehmen sinnvoll, ob gross oder klein. Sie bieten auch kleinen Detaillisten mehr Handlungsspielraum und Flexibilität. Kleine Anbieter unterstützen die Anpassung der Öffnungszeiten deshalb.
  • Die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten dürfte zu einem leichten Wirtschaftswachstum führen. Zudem entsprechen die neuen Öffnungszeiten den heutigen Lebensgewohnheiten.
  • Die Mindeststandards verlangen keine zusätzliche Nacht- oder Sonntagsarbeit und stellen den Arbeitnehmerschutz somit nicht infrage.