Tankstellenshops: SAV begrüsst «Ja» zur Revision des Arbeitsgesetzes

22. September 2013 News

Das Schweizer Stimmvolk hat die Revision des Arbeitsgesetzes angenommen. Damit können Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen ihr gesamtes Angebot rund um die Uhr verkaufen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich für die Vorlage stark gemacht und begrüsst den Entscheid des Souveräns.

Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird die bislang absurde Situation behoben, wonach Tankstellenshops zwischen 1 und 5 Uhr in der Nacht einen Teil ihres Angebots nicht verkaufen durften und zum Teil abdecken mussten – obwohl die dazugehörigen Tankstellen und Gastronomiebetriebe rund um die Uhr bedient sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausdrücklich. Er hatte sich klar für die Gesetzesänderung ausgesprochen – und ruft dazu folgende Punkte in Erinnerung:

  • Die Änderung bringt keine Erweiterung der Sonntagsarbeit und führt zu keiner Zunahme der Nachtarbeit.
  • Die Gesetzesrevision bewirkt keine Änderung oder Ausdehnung der Tankstellen-Öffnungszeiten und angeschlossener Gastronomiebetriebe.
  • Es entfällt lediglich die Einschränkung des Angebots für die Zeit zwischen 1 und 5 Uhr. Künftig dürfen auch Shop-Artikel rund um die Uhr verkauft werden.
  • Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber ist gewillt, nach dem Vorbild der kantonalen Gesamtarbeitsverträge einen schweizweit gültigen GAV abzuschliessen.