Ständerat für staatliches Lohndiktat bei NAV-Verlängerungen

13. September 2016 News

Bei der Änderung des Entsendegesetzes hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass Normalarbeitsverträge bei blossen Hinweisen auf wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen verlängert werden können. Der konkrete Nachweis muss nicht erbracht werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt diesen Entscheid mit grossem Bedauern zur Kenntnis.

Der Ständerat hat sich für den nationalrätlichen Antrag zu Art. 360a Abs. 3 Obligationenrecht (OR) entschieden. Diese Regelung erlaubt, Verlängerungen von Normalarbeitsverträgen (NAV) auch ohne stichhaltigen Beweis für wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen aussprechen zu können. Allein der blosse Verdacht genügt. Der Ständerat ist damit nicht der Empfehlung seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) gefolgt, die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung (16.029) zu übernehmen. Diese hätte sichergestellt, dass auch künftig der Nachweis von wiederholten Missbräuchen nötig bleibt, bevor eine NAV-Verlängerung ausgesprochen werden kann.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass der Ständerrat den Antrag des Nationalrats übernommen hat, NAV ohne Vorliegen nachweislicher Verstösse präventiv verlängern zu können. Die Festlegung von Mindestlöhnen via NAV stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Autonomie bei der Lohnfindung dar. Blosse Hinweise genügen im Ermessen des SAV nicht, um ein solch staatliches Lohndiktat zu rechtfertigen.