Staatlich verordnete Lohnkontrollen sind nicht gerechtfertigt

26. Oktober 2016 News

Der Bundesrat hält trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung unbeirrt an seinen Plänen fest, für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden staatlich verordnete Lohnkontrollen einzuführen. Seine Forderung fusst jedoch auf einer untauglichen Grundlage: Es ist nicht erwiesen, ob und in welchem Ausmass Frauen bei den Löhnen diskriminiert werden. Der bundesrätliche Vorschlag ist nichts anderes als ein Bürokratiemonster ohne Legitimität.

Bei der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sieht der Bundesrat nach wie vor gesetzlichen Handlungsbedarf: Er hält daran fest, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zu verpflichten, alle vier Jahre Lohnanalysen durchzuführen, diese von einer externen Revisionsstelle überprüfen zu lassen sowie die Mitarbeitenden über die Ergebnisse zu informieren. Bis im Sommer nächsten Jahres soll eine Botschaft für eine entsprechende Änderung des Gleichstellungsgesetzes vorliegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist irritiert darüber, mit welcher Hartnäckigkeit der Bundesrat die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik an einer gesetzlichen Regelung eines typischerweise zwischen Arbeitgeber und seinen Mitarbeitenden verhandelten Themas wie die Löhne ignoriert. Insbesondere erstaunlich ist, dass er die «nicht-erklärbaren» Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern noch immer mit einer «Lohndiskriminierung» gleichsetzt. Die Landesregierung verkennt, dass selbst das Bundesamt für Statistik mittlerweile zur Einsicht gekommen ist, dass der Begriff «Lohndiskriminierung» irreführend ist, und deshalb seine Wortwahl angepasst hat. Es ist inzwischen weitherum anerkannt und in mehreren wissenschaftlichen Studien ausgewiesen, dass der nicht-erklärbare Anteil am Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern nicht per se eine Diskriminierung darstellt, weil weitere lohnrelevante Faktoren wie beispielsweise die effektive Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrüche unberücksichtigt bleiben. Solche Faktoren bezieht der Bund bei seinen Lohnuntersuchungen nicht mit ein.

Im Übrigen überprüfen die Unternehmen ihre Löhne ohnehin eigenverantwortlich mit bewährten Analysesystemen – Systemen notabene, die der Bund nicht anerkennt. Stattdessen will er den Gesetzesweg beschreiten. Es wird deshalb am Parlament liegen, diesen bürokratischen und unnötigen Irrweg zu korrigieren.