In der Differenzbereinigung hat sich wiederum die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative befasst. Sie hat beschlossen, ihrem Rat den bereits im Ständerat verabschiedeten Inländervorrang nach dem «Modell Müller» zur Annahme zu beantragen, diesen aber in wesentlichen Punkten abzuändern. Insbesondere spricht sich die Kommission gegen eine Begründungspflicht für Arbeitgeber aus.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen die Kompromissbereitschaft der Kommission. Die beantragten Änderungen gehen aus wirtschaftlicher Sicht in die richtige Richtung. Der angedachte Inländervorrang ohne Begründungszwang bei Absagen wirkt mit vertretbarerem bürokratischem Aufwand.
Mit Blick auf die anstehende Debatte im Nationalrat ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass die Massnahmen je nach Situation auf dem Arbeitsmarkt abgestuft in Kraft treten sollten. Zudem sollte die neue Regelung auf die Zuwanderung ausgerichtet werden, damit eine permanente arbeitsmarktliche Regulierung vermieden wird.