Sozialpartner müssen sich für die Zukunft rüsten

25. Januar 2018 Meinungen

Kürzlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierte Daten zeigen, dass der Trend bei Arbeitnehmenden, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, nach wie vor nur eine Richtung kennt: aufwärts. Im März 2016 belief sich die Zahl auf 2’066’550 Arbeitnehmende – bei der letzten Erhebung zwei Jahre zuvor waren es noch weniger als zwei Millionen gewesen. Relativ betrachtet, betrug der Anstieg in diesem Zeitraum 0,7 Prozentpunkte. Sowohl die Zahl aller Angestellten unter einem GAV als auch jener unter einem allgemeinverbindlichen GAV nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Obwohl demgegenüber in den letzten Jahren die Gesamtarbeitsverträge insgesamt etwas weniger wurden, besteht hier kein Handlungsbedarf: Immer mehr Arbeitnehmende profitieren von diesen sozialpartnerschaftlich ausgehandelten, in kollektiven Regelwerken festgelegten Arbeitsbedingungen.

Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitnehmerschutz hierzulande abnimmt – wie dies die Gewerkschaften gerne beklagen, um damit ihre Forderung nach mehr Gesamtarbeitsverträgen zu untermauern. Ebenso wenig wie die aktuellen Zahlen des BFS hilft ihnen bei diesem Vorhaben die Tatsache, dass GAV keine zwingende Voraussetzung sind, um den Arbeitnehmerschutz zu gewährleisten. Dies lässt sich leicht am Beispiel verschiedener nicht kollektivvertraglich organisierter Branchen und Unternehmen erkennen, die ebenfalls attraktive Arbeitsbedingungen bieten.

 

Es ist keineswegs so, dass der Arbeitnehmerschutz hierzulande abnimmt.

Eher zu diskutieren ist eine andere Entwicklung: die rückläufigen Mitgliederzahlen bei den Interessenvertretern der Arbeitnehmenden. Wie Zahlen des BFS belegen, nehmen diese seit 2013 kontinuierlich ab – obwohl immer mehr Personen erwerbstätig und damit potenzielle Gewerkschaftsmitglieder sind. Um diesen Trend umzukehren und nach wie vor repräsentative Sozialpartner zu sein, müssen die Gewerkschaften Wege finden, attraktive und zeitgemässe Dienstleister für ihre Klientel zu bleiben.

Dies ist durchaus auch im Interesse der Arbeitgeber. Denn die Sozialpartnerschaft und daraus hervorgehende kollektivvertragliche Regelungen haben ihren Wert. Wenn die Gewerkschaften aufgrund einer schrumpfenden Mitgliederbasis zunehmend aggressiver auftreten, wird dies die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen künftig jedoch nicht vereinfachen. Darüber hinaus stehen weitere Herausforderungen an – etwa im Zuge der Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse und -formen. Beide Seiten müssen sich vor diesem Hintergrund Gedanken machen, wie sie auch in Zukunft starke Akteure in der Sozialpartnerschaft und kompetente Ansprechpartner für ihre Mitglieder sein können.