Sozialpartner einig: Die Arbeitszeiterfassung wird vereinfacht

22. Februar 2015 News

Dank aktiver Mitwirkung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist es gelungen, die veraltete Regelung zur Arbeitszeiterfassung den Realitäten der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen gewisse Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit nicht mehr oder nur noch in vereinfachter Form aufzeichnen.

Die geltende arbeitsgesetzliche Pflicht zur detaillierten Erfassung der Arbeitszeit stammt aus dem Jahr 1964 und entspricht nicht mehr der heutigen Realität des Arbeitsalltags mit seinen zunehmend flexiblen Arbeitsbedingungen. Deshalb hat der Schweizerische Arbeitgeberverband seit Längerem eine Modernisierung der gesetzlichen Regelung angestrebt. Nun liegt eine Einigung vor, die der Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützen und für die sie bei ihren Partnerverbänden das Einverständnis eingeholt haben. Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die Einigung ebenfalls. Travail Suisse äusserte sich zwar kritisch zum Verfahren, empfiehlt den Vorschlag aber zur Annahme.

Erstens soll auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichten können, wer einen Brutto-Lohn von über 120’000 Franken inklusive Boni bezieht und zudem über sehr grosse Arbeitszeit-Souveränität verfügt. Dies allerdings nur dann, wenn der Verzicht im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags geregelt wird. Zweitens kann von einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung profitieren, wer über gewisse Zeitsouveränität verfügt. Durch eine entsprechende Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft muss diese Gruppe von Mitarbeitenden bloss noch die tägliche Arbeitszeit notieren – und nicht wie bisher weitere Details wie beispielsweise die Lage oder die Dauer der Pausen. Gemäss Mitteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung soll die Verordnungsanpassung nach verkürzter Konsultation bereits im dritten Quartal dieses Jahres in Kraft treten.

Die Vereinfachung der Arbeitszeiterfassung ist ein wichtiges Element des flexiblen Schweizer Arbeitsmarkts. In Anbetracht der verschlechterten Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen infolge der Frankenstärke ist dieser Standortvorteil für die hiesigen Arbeitgeber besonders zentral.