Sonntagsarbeit in bestimmten Einkaufszentren wird erlaubt

18. Februar 2015 News

Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen und bestimmte Voraussetzungen bezüglich Angebot, Umsatz und Lage erfüllen, können neu Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Verordnungsrevision.

Der Bundesrat hat die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) verabschiedet. Damit dürfen per 1. April 2015 Einkaufszentren, die eng definierte Voraussetzungen erfüllen, ganzjährig sonntags ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen. Die betreffenden Einkaufszentren müssen in einem Fremdenverkehrsgebiet oder in maximal 15 Kilometer Entfernung von der Schweizer Grenze und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs liegen. Ihr Warenangebot muss zudem auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet sein und ihr Umsatz wesentlich mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden. Schliesslich sind die betroffenen Arbeitnehmenden für die Sonntagsarbeit mit Kompensationen zu entschädigen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Liberalisierungsschritt und die grundsätzliche, einheitliche Regelung, zumal der Detailhandel und der Tourismus angesichts der Frankenstärke ohnehin erheblich unter Druck stehen. Kritisch steht er aber den angekündigten, neuen und übergesetzlichen Kompensationen gegenüber, die über dem Mass der Entschädigung liegen, die allen anderen am Sonntag arbeitenden Beschäftigten gemäss Arbeitsgesetz zustehen.