Sinnvolle Korrekturen im Schwarzarbeitsgesetz

30. September 2016 News

Der Nationalrat hat als Erstrat der Revision des Schwarzarbeitsgesetzes zugestimmt, allerdings gegenüber der Bundesratsvorlage einige Massnahmen gestrichen. Im Unterschied zu seiner vorberatenden Kommission will eine Mehrheit im Rat insbesondere auf mehrere Bestimmungen verzichten, die einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich brächten.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit soll gemäss Bundesrat revidiert werden, um künftig wirksamer gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können. Der Nationalrat stimmt dem im Grundsatz zu, will aber auf einige der vorgeschlagenen Massnahmen verzichten. So sollen kleine Unternehmen weiterhin das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen können. Ausserdem sprach sich eine Ratsmehrheit gegen erweiterte Meldepflichten für die Kontrollorgane aus, wenn sie Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge vermuten.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet ein konsequentes Vorgehen gegen Schwarzarbeit. Aus Arbeitgebersicht erfreulich ist, dass der Nationalrat den bundesrätlichen Entwurf mit Blick auf den administrativen Aufwand für die Unternehmen entschlackt hat.