SAV unterstützt schrittweise Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien

26. November 2013 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus. Er unterstützt das ausgehandelte Übergangsregime und die damit verbundene schrittweise Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts gegenüber Kroatien.

er Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die schrittweise Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Obwohl die Öffnung des kroatischen Marktes gegenüber der Schweiz für die meisten Unternehmen derzeit nicht vordringlich ist, begrüsst der SAV diese Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens (FZA). Zum einen aus grundsätzlichen Überlegungen zur Personenfreizügigkeit, zu den bilateralen Verträgen und zum politischen Verhältnis zur EU – zum anderen aber auch mit Blick auf Geschäftsmöglichkeiten, die sich durch die Einbindung Kroatiens in die EU eröffnen.

Das ausgehandelte Übergangsregime ist für den SAV insgesamt zufriedenstellend. Positiv ist, dass die Ventilklausel transparent geregelt ist. Ebenfalls befürwortet der SAV, dass die Schutzbestimmungen für den Arbeitsmarkt (konkret die Kontingentierungen von Aufenthaltsbewilligungen über 4 Monate) während einer Übergangsfrist von 2 Jahren gegenseitig gelten und von jeder Vertragspartei auf 5 Jahre ausgedehnt werden können. Dieses Regime entspricht der Regelung im Zusammenhang mit der Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien. Sie hat sich grundsätzlich bewährt. Auch vor dem Hintergrund, dass Kroatien mit 4,4 Millionen Einwohnern wesentlich kleiner als Bulgarien (7,5 Millionen) und Rumänien (21,4 Millionen) ist, dürfte das System praktikabel sein.