Richtlinie zur Arbeitssicherheit: mehr Pragmatismus, weniger Bürokratie

12. Januar 2017 Vernehmlassungen

Eine neue Ekas-Richtlinie «Ausbildung für Bediener von Flurförderzeugen» soll die Sicherheit bei der Bedienung solcher Transportmittel erhöhen und Arbeitsunfälle verhindern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst dieses Vorhaben. Allerdings sind viele der vorgesehenen Regelungen weder praxistauglich noch zielführend, stattdessen ziehen sie einen unverhältnismässigen Aufwand für die Unternehmen nach sich.

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) hat zum Entwurf einer neuen Richtlinie zur Ausbildung von Personen, die Flurförderzeuge bedienen, eine Anhörung durchgeführt. In seiner Stellungnahme begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband im Grundsatz die Erarbeitung einer solchen Richtlinie, um Arbeitsunfällen bei der Bedienung von Flurförderzeugen vorzubeugen. Aus Sicht der Arbeitgeber sind jedoch viele der vorgesehenen Regelungen unverhältnismässig bürokratisch und nicht praxistauglich. Sie nehmen ausserdem zu wenig Rücksicht auf betriebsspezifische Gegebenheiten – insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen – ebenso wie auf die verschiedenen Gefährdungspotenziale unterschiedlicher Kategorien von Flurförderzeugen.

Vor diesem Hintergrund dürfte es zu Problemen im Vollzug der Richtlinie in der vorliegenden Form kommen. Auch ist fraglich, ob die Regelungen in der Praxis überhaupt zu mehr Sicherheit führen würden. Absehbar sind hingegen einschneidende Kosten für die Unternehmen. Die Richtlinie muss zwingend pragmatischer ausgestaltet werden.