Revision des Schwarzarbeitsgesetzes verabschiedet

17. März 2017 News

Die beiden Parlamentskammern haben bei der Revision des Schwarzarbeitsgesetzes die letzten Differenzen bereinigt. Aus Arbeitgebersicht wichtig ist, dass auf zusätzlichen, unnötigen administrativen Aufwand verzichtet wird: Kleinstunternehmen und Vereine können die Löhne ihrer Angestellten weiterhin mit dem vereinfachten Verfahren abrechnen.

National- und Ständerat haben sich auf die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (15.088) geeinigt. Nachdem sich der Ständerat in der letzten noch bestehenden Differenz dem Nationalrat angeschlossen hatte, wurde das Geschäft nun in der Schlussabstimmung verabschiedet. Mit den Gesetzesänderungen soll Schwarzarbeit künftig wirksamer der Riegel geschoben werden können.

Zu begrüssen ist, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren Kleinstunternehmen und Vereinen weiterhin zur Verfügung steht, was diese vor unnötiger Bürokratie bewahrt. Neu nicht mehr anwendbar ist dieses Verfahren jedoch für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Ebenfalls positiv ist, dass die Sensibilisierung über die negativen Folgen von Schwarzarbeit verstärkt und der Informationsaustausch zwischen den an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden verbessert wird. Im Weiteren hat das Parlament – entgegen dem Willen des Bundesrats – entschieden, weder Bussen für Arbeitgeber ins Gesetz aufzunehmen, die bestimmte Melde- und Aufzeichnungspflichten verletzen, noch die kantonalen Kontrollorgane zu ermächtigen, Sanktionen zu verhängen.