Die Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) tritt gemäss Bundesratsentscheid am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Teilrevision (15.088) stellt den kantonalen Kontrollorganen ein verbessertes Instrumentarium zur Seite und unterstützt sie damit in ihrem Einsatz gegen Schwarzarbeit. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich bereits im März 2017 positiv zum Verzicht des Parlaments auf unnötigen administrativen Mehraufwand geäussert: Kleinstunternehmen und Vereine können die Löhne ihrer Angestellten weiterhin mit dem vereinfachten Verfahren abrechnen.
Revision des Schwarzarbeitsgesetzes tritt in Kraft
11. Oktober 2017
News
Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit auf nächstes Jahr in Kraft zu setzen. Damit soll Schwarzarbeit künftig wirksamer verhindert werden.