Revidiertes Sanierungsrecht tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

7. November 2013 News

Am 1. Januar 2014 tritt das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in Kraft. Die Revision erleichtert die Sanierung von Unternehmen und führt eine Sozialplanpflicht ein.

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2014 das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft gesetzt. Unter anderem sieht das revidierte Gesetz vor, dass der Erwerber eines Betriebs im Sanierungsfall nicht mehr alle bisherigen Arbeitsverträge übernehmen muss. Der Erwerber kann neu wählen, mit wie vielen und mit welchen Arbeitnehmern er den Betrieb weiterführen will (Art. 333b OR). Zudem muss der Erwerber eines Unternehmens für allfällige Forderungen der übernommenen Arbeitnehmer nicht mehr geradestehen, wenn der bisherige Arbeitgeber mit den Lohnzahlungen im Rückstand ist. Der Erwerber kann also ohne «Altlasten» starten. Als «Ausgleich» für die Lockerungen in Artikel 333b gibt es bei Entlassungen neu eine Sozialplanpflicht. Diese gilt für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden, die mehr als 30 Arbeitnehmer entlassen.