Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation: wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit

20. Juni 2014 News

An der diesjährigen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation verabschiedeten die Delegierten ein neues, verbindliches Zusatzprotokoll gegen Zwangsarbeit. Das Protokoll ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der weltweiten Zwangsarbeit.

Die diesjährige Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verabschiedete ein neues, verbindliches Zusatzprotokoll gegen Zwangsarbeit. Das Protokoll ist das Resultat gemeinsamer – staatlicher und sozialpartnerschaftlicher – Anstrengungen, die weltweite Zwangsarbeit auszumerzen. Es modernisiert das ILO-Übereinkommen 29 gegen Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930 und wendet sich dabei auch explizit gegen Menschenhandel.

Das Protokoll stärkt den internationalen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit. Es fordert die Regierungen auf, Massnahmen zum besseren Schutz von Arbeitnehmern zu treffen – insbesondere von Migranten und Menschen mit irregulärem Status – und gegen Umstände vorzugehen, die zu Zwangsarbeit führen können. Für die effektive Bekämpfung von Zwangsarbeit ist jedoch auch die Verantwortung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden bedeutend. Weiter führt das Protokoll Verpflichtungen ein, die Opfer schützen und sie für körperliche und psychische Beeinträchtigungen entschädigen.

Die ILO schätzt, dass derzeit 21 Millionen Menschen weltweit Opfer von Zwangsarbeit sind. Jährlich werden mit Zwangsarbeit schätzungsweise 150 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet.

Die Konferenz kam denn auch zum Schluss, dass die «informelle» Wirtschaft aktuell eine der grössten Herausforderungen für die Arbeitswelt darstellt. Die Delegierten einigten sich deshalb darauf, im nächsten Jahr eine zweite Diskussion zu führen und eine entsprechende Empfehlung zu verabschieden.

Die 103. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stand dieses Jahr im Zeichen der Leitidee «Building a future with decent work». Sie fand vom 28. Mai bis 12. Juni in Genf statt. Die ILO ist eine Sonderorganisation der Uno und zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. In ihr vertreten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der ganzen Welt (über die jeweiligen nationalen Organisationen) sowie Regierungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband vertritt in der ILO die Interessen der Schweizer Arbeitgeber.