Personenfreizügigkeit ist überwiegend vorteilhaft für die Schweiz

4. Juli 2017 News

Nach 15 Jahren Personenfreizügigkeit zieht das Staatssekretariat für Wirtschaft eine positive Bilanz. Deren Vorteile für den Schweizer Arbeitsmarkt überwiegen klar, direkte negative Auswirkungen der Zuwanderung auf die Beschäftigung und die Löhne der inländischen Bevölkerung sind kaum feststellbar. Die Arbeitgeber sehen sich in ihrer Haltung bestätigt, dass die Personenfreizügigkeit für eine erfolgreiche Schweizer Wirtschaft zentral ist.

Jährlich untersucht das Observatorium zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU dessen Auswirkungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt. Der neuste Bericht bestätigt einmal mehr, dass die Vorteile des freien Personenverkehrs für die Schweiz die Nachteile deutlich überwiegen. Nach wie vor lassen sich weder mit Blick auf die Beschäftigung noch auf die Löhne der inländischen Bevölkerung direkte negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit nachweisen, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft anlässlich einer Medienkonferenz.

Wie Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller vor den Medien ausführte, stellen die ausländischen Arbeitnehmenden in erster Linie eine Ergänzung zum inländischen Angebot an Arbeitskräften dar. Letztere werden – abgesehen von einer gewissen Zunahme der Konkurrenzsituation in einzelnen Teilmärkten oder Berufen – nicht aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Dies zeigt sich etwa daran, dass die Erwerbsquote hierzulande seit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit auf hohem Niveau weiter gestiegen und die Erwerbslosenquote nach wie vor tief ist. Mehrere Indikatoren legen zudem nahe, dass die Zuwanderung in die Erwerbstätigkeit von der konjunkturellen Entwicklung bzw. der Nachfrage nach Arbeitskräften abhängig ist: Zum einen ist die Zuwanderung jeweils dann höher, wenn die Erwerbslosenquote in der Schweiz tief ist – und umgekehrt tiefer bei höherer Erwerbslosigkeit. Zum anderen deckt sich die Qualifizierung der zuwandernden Personen mit den nachgefragten Qualifikationen: Engpässe im Inland lassen sich gemäss dem Bericht insbesondere bei hoch und bei niedrig qualifizierten Arbeitskräften feststellen, demensprechend sind unter den Zugewanderten sowohl hoch als auch niedrig Qualifizierte im Vergleich zu den Schweizer Erwerbstätigen überdurchschnittlich vertreten.

Auch stellt der Observatoriumsbericht grundsätzlich keine Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen inländischer Arbeitnehmender durch die Personenfreizügigkeit fest. Ihre Reallöhne sind in den 15 Jahren seit Inkrafttreten des FZA stärker gestiegen als in den 15 Jahren davor. Ausserdem werden mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Missbräuche erfolgreich verhindert bzw. sanktioniert.

Der neuste Bericht zu den Auswirkungen des FZA bestätigt die Haltung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands: Für die wirtschaftliche Prosperität und damit den Wohlstand in der Schweiz ist die Personenfreizügigkeit zentral. Sie leichtfertig aufs Spiel zu setzen oder sogar bewusst kündigen zu wollen, würde sich als schmerzhafter Bumerang erweisen. Um dies zu verhindern und die Akzeptanz in der Bevölkerung für das überwiegend erfolgreiche Konzept der Personenfreizügigkeit zu sichern, sind deren – wenngleich im Gesamtbild marginalen – nachteiligen Folgen abzufedern. So sollen etwa inländische Stellensuchende besser unterstützt werden. Dazu bietet sich mit einer wirksamen und unbürokratischen Ausgestaltung des Arbeitslosenvorrangs eine Chance, die es zu nutzen gilt.