Öffnungszeiten von Tankstellenshops: absurde Situation aufheben

16. August 2013 News

Künftig sollen die Shops frequentierter Tankstellen zwischen 1 und 5 Uhr morgens zugänglich sein. Die dafür notwendige Revision des Arbeitsgesetzes hebt die absurde Situation auf, wonach Tankstellen und angeschlossene Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein dürfen – die dazugehörigen Shops nachts allerdings abgedeckt oder abgesperrt sein müssen.

Am 22. September 2013 stimmen wir darüber ab, ob das Shop-Angebot von Tankstellen, die bereits heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr morgens zugänglich sein darf. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellen bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen. Zudem muss das Sortiment auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein.

Die Revision des Arbeitsgesetzes ändert also die derzeit absurde Situation, wonach die entsprechenden Tankstellenshops nachts nicht geöffnet sein dürfen – obwohl die eigentlichen Tankstellen sowie dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr bedient sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich deshalb für die Gesetzesänderung aus. Dabei hält der SAV fest:

  • Die Gesetzesrevision bewirkt keine Änderung oder Ausdehnung der bisherigen Öffnungszeiten von Tankstellen und angeschlossenen Gastronomiebetrieben: Die Revision bringt keine Erweiterung der Sonntagsarbeit und führt zu keiner Zunahme der Nachtarbeit.
  • Es entfällt lediglich die Absperrung/Abdeckung des Tankstellenshop-Angebots für die Zeit zwischen 1 und 5 Uhr: Künftig dürfen auch Shop-Artikel rund um die Uhr verkauft werden.
  • Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber ist gewillt, nach dem Vorbild der kantonalen Gesamtarbeitsverträge einen schweizweit gültigen GAV abzuschliessen.

Bundesrat und Parlament empfehlen ebenfalls, der Gesetzesrevision zuzustimmen.