Modernisierung des Arbeitsgesetzes wird im Parlament diskutiert

22. Februar 2017 News

Im zweiten Anlauf hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats drei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die allesamt gewisse Modernisierungen des Arbeitsgesetzes fordern. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist eine offene Diskussion dieser berechtigten Anliegen und möglicher Lösungen angezeigt. Diese kann nun von den zuständigen Kommissionen und dem Parlament in Angriff genommen werden.

Noch vor einem Monat hatte die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK-N) einen Marschhalt verkündet und drei parlamentarische Initiativen sistiert, die gewisse Flexibilisierungen im Arbeitsgesetz vorsehen. Es handelt sich um die Vorstösse der Ständeräte Karin Keller-Sutter und Konrad Graber sowie von Nationalrat Marcel Dobler. Nun hat die WAK-N allen drei Vorstössen Folge gegeben. Damit macht sie den Weg frei für eine vertiefte Diskussion der verschiedenen Anliegen im Parlament. Einzig zur Initiative Dobler ist zunächst noch die Zustimmung durch die Schwesterkommission des Ständerats nötig.

Aus Arbeitgebersicht handelt es sich um berechtigte Anliegen im Zusammenhang mit der Modernisierung des nicht mehr in allen Belangen mit der heutigen Arbeitswelt kompatiblen Arbeitsgesetzes. Dass nun im Parlament zeitgemässe, den Bedürfnissen der Branchen, Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden entsprechende Lösungen diskutiert werden können, ist deshalb zu begrüssen. Insbesondere soll es künftig leitenden Angestellten und Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung möglich sein, auf die minutiöse Erfassung der Arbeitszeit zu verzichten – ohne dass dafür ein Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt werden muss. Diese Erleichterung würde nur einen eng definierten Kreis von Arbeitnehmenden betreffen, die über grosse Autonomie in ihrer Arbeitsorganisation verfügen. Ein angemessener Arbeitnehmerschutz würde mit einer solchen Regelung nicht infrage gestellt.