Mindestlohn-Initiative: Ständerätliche WAK verlangt zusätzliche Abklärungen

10. April 2013 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert, dass die ständerätliche Wirtschaftskommission die Mindestlohn-Initiative nicht direkt abgelehnt hat und durch weitergehende Abklärungen ihre Entscheidung hinausschiebt. Der SAV spricht sich gegen gesetzliche Mindestlöhne aus. Gerade die gesamtarbeitsvertraglich definierten Mindestlöhne in sogenannten Tieflohn-Branchen zeigen, dass flexible sozialpartnerschaftliche Lösungen ausreichen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) führte erste Diskussionen zur Mindestlohn-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes durch. Dabei entschied sie, die Bundesverwaltung mit einem Bericht über die Tieflohn-Situation in der Schweiz sowie über allfällige Alternativen zur Initiative zu beauftragen. Der Bericht wird im Sommer erwartet.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bedauert, dass die Kommission die Mindestlohn-Initiative nicht direkt abgelehnt hat und durch den lancierten Bericht ihre Entscheidung hinauszögert. Der SAV spricht sich gegen gesetzliche Mindestlöhne aus. Neben anderen Branchen haben gerade auch sogenannte Tieflohn-Branchen – etwa die Gastronomie- oder die Reinigungsbranche – Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen, in denen Mindestlöhne definiert sind. Flexible und bedürfnisgerechte sozialpartnerschaftliche Lösungen reichen also aus.

Mit Blick auf die Lohnsituation insgesamt lässt sich zudem sagen, dass die Verhältnisse in der Schweiz verglichen mit dem Ausland günstig sind. Das Schweizer Lohnniveau liegt deutlich über dem Durchschnitt der OECD und der EU-15, der Anteil der tiefen Löhne ist wesentlich geringer als im OECD-Durchschnitt und die Quote der materiell stark beeinträchtigten Erwerbstätigen beträgt in der Schweiz nur rund 1 Prozent. Diese Fakten entschärfen die Tieflohn-Problematik zusätzlich.