Mehrheitlich positive Bilanz zur Erwerbstätigkeit im Alter

21. April 2016 News

Die Teilnehmer der zweiten Nationalen Konferenz zu älteren Arbeitnehmenden, unter ihnen mehrere Vertreter des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, haben eine positive Zwischenbilanz zu den vor einem Jahr verabschiedeten Massnahmen gezogen. Die Schweizer Wirtschaft nutzt das Potenzial der älteren Personen bereits vorbildlich. Die Arbeitgeber fördern deren Erwerbstätigkeit allein schon aus Eigeninteresse.

An der zweiten Nationalen Konferenz zu älteren Arbeitnehmenden einigten sich die Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern darauf, die bisherigen Massnahmen aktiv fortzuführen, um die Erwerbstätigkeit älterer Personen weiter zu fördern. Zusätzliche Massnahmen wurden indes nicht verabschiedet. Denn: Die Leistungskraft der Schweizer Wirtschaft ist bereits vorbildlich, was die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials – insgesamt und gerade auch bei den Älteren – angelangt. Zudem zeigen die vor einem Jahr beschlossenen Massnahmen erste Erfolge. Beispielsweise werden gemäss einem Monitoring nur noch in 6 Prozent der Stelleninserate Altersgrenzen genannt; zehn Jahre zuvor war der Anteil mit 16 Prozent noch deutlich höher. Zudem fördern die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden – unabhängig von deren Alter –, sofern ein Bedarf besteht und seitens des Arbeitnehmers die Fähigkeit und Bereitschaft zur Weiterbildung vorhanden sind. Auch bei Bund und Kantonen laufen verschiedene Projekte und Angebote erfolgreich, die ältere Arbeitnehmende gezielt unterstützen.

Dass die bisherigen Massnahmen und die vermehrte Sensibilisierung Früchte tragen, widerspiegelt sich auch in den neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik: Die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen hat zwischen 2010 und 2015 überdurchschnittlich stark zugenommen, und auch das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter ist nochmals gestiegen. Diese Trends decken sich mit dem, was der Schweizerische Arbeitgeberverband in einer eigenen Untersuchung in Erfahrung bringen konnte: Ein Grossteil der Arbeitgeber pflegt ein unproblematisches Verhältnis zu seinen älteren Mitarbeitenden und beschäftigt sie bis zur Pensionierung oder sogar länger. Für allfällige Probleme werden individuell und situativ Lösungen gesucht und meist auch gefunden.

Angesichts der positiven Bilanz sieht der Schweizerische Arbeitgeberverband keine Notwendigkeit für zusätzliche Massnahmen zugunsten der Erwerbstätigkeit älterer Personen. Insbesondere der oft geforderte Ausbau des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmende ist entschieden abzulehnen. Er hätte unerwünschte und sogar kontraproduktive Folgen. Zielführender ist es, frühzeitig den offenen und transparenten Dialog mit den betreffenden Mitarbeitenden zu suchen.

Für die Reintegration älterer stellenloser Personen in den Arbeitsmarkt erachten die Arbeitgeber das bestehende Engagement im Bereich spezifischer arbeitsmarktlicher Massnahmen, altersspezifischer, individueller Coachings durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sowie eines feingliedrigeren Matchings zwischen Stellenprofil und -suchenden als vielversprechend. Nicht länger tabuisiert werden darf nach Ansicht der Arbeitgeber ausserdem die Senioritätsentlohnung: Bogenkarrieren mit abnehmender Verantwortung und entsprechend sinkendem Lohn zum Ende eines Berufslebens müssen als realistische und nachhaltige Karrieremodelle erkannt werden.

Insgesamt zeigte die gemeinsame Diskussion der beteiligten Akteure einmal mehr: Alle haben ihren Teil zur noch besseren Nutzung des Potenzials älterer Personen beizutragen: die Arbeitnehmenden selber, die Arbeitgeber sowie die staatlichen Behörden. Es ist nicht gerechtfertigt, einseitig eine Partei an den Pranger zu stellen.