Massnahmen gegen Schwarzarbeit müssen zweckmässig sein

17. August 2016 News

Die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats stimmt dem bundesrätlichen Entwurf zur Revision des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit knapp zu. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Vorlage, soweit die darin definierten Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zweckmässig sind. Insbesondere muss der administrative Aufwand für die Unternehmen möglichst klein gehalten werden.

Um Schwarzarbeit besser bekämpfen zu können, hat der Bundesrat dem Parlament eine Revisionsvorlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) unterbreitet. Damit soll insbesondere der Informationsaustausch zwischen den an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden optimiert werden. In der vorberatenden Nationalratskommission stösst der Entwurf nun mit knapper Mehrheit auf Zustimmung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich ebenfalls für die Revision des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit aus, denn ein konsequentes Vorgehen gegen Schwarzarbeit liegt im Interesse aller Beteiligten – auch der Arbeitgeber. Wichtig sind in diesem Zusammenhang einfache behördliche Abläufe, um die administrativen Hürden für die Unternehmen möglichst tief zu halten. Insofern wäre das Parlament gut beraten, das vereinfachte Abrechnungsverfahren weiterhin auch für Kleinunternehmen und Vereine zuzulassen – entgegen dem bundesrätlichen Vorhaben, dem die Kommission in diesem Punkt nur dank des Stichentscheids der Präsidentin folgte. Ausserdem begrüssen die Arbeitgeber, dass auch künftig für das Thema sensibilisiert und das Bewusstsein für die negativen Folgen von Schwarzarbeit geschärft werden soll.