Lohnkontrollen sind und bleiben der falsche Ansatz

14. Februar 2018 News

Gemäss der zuständigen Ständeratskommission sollen Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zu Lohnkontrollen verpflichtet werden. Dadurch sollen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter verringert werden. Trotz einiger Anpassungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats ändert sich nichts daran, dass die gesetzliche Regelung wirkungslos bleiben wird. Denn sie setzt nicht bei den wahren Ursachen für Lohnunterschiede an.

Im Unterschied zu den Plänen des Bundesrats sollen gemäss der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Unternehmen erst ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet werden, eine Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen. Sind die Resultate positiv, muss sie nicht – wie ursprünglich vorgesehen – alle vier Jahre wiederholt werden. Die Bestimmungen im Gesetz sind zudem auf zwölf Jahre zu befristen. Neu in die Vorlage aufgenommen werden soll, dass nicht nur die privaten, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ihre Lohnanalysen überprüfen lassen müssen. Diese Beschlüsse hat die Kommission in der Detailberatung des Gleichstellungsgesetzes gefasst. Damit folgt sie im Grundsatz dem Willen des Bundesrats, mit einer Gesetzesänderung Lohnkontrollen in den Unternehmen gesetzlich zu verankern.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission ihrem Rat gewisse Lockerungen gegenüber der bundesrätlichen Vorlage vorschlägt. Diese ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass gesetzliche Lohnkontrollen den falschen Ansatz darstellen, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter zu verringern. Wie die Arbeitgeber schon mehrfach betont haben, sind die noch verbleibenden rund sieben Prozent unerklärter Lohnunterschied nicht in systematisch diskriminierenden Praktiken der Unternehmen begründet. Vielmehr gilt es, geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Erwerbsbiografie – beispielsweise hinsichtlich der Berufswahl, der Arbeitspensen sowie Erwerbsunterbrüchen – entgegenzuwirken. Dazu sind Massnahmen gefragt, damit Mütter und Väter ihre familiären und beruflichen Pflichten besser unter einen Hut bringen und gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Ständerat ist aufgefordert, in der anstehenden Frühjahrssession die verfehlte Politik seiner Kommission in diesem Sinn zu korrigieren.