Lohndiskriminierung: Bundesrat verpasst Chance zur Klarstellung

10. Juni 2015 News

Wie der Schweizerische Arbeitgeberverband wiederholt betont hat, ist zu bezweifeln, dass der vom Bund ermittelte «nicht erklärbare» Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern eine «Lohndiskriminierung» darstellt. Gestützt wird seine Argumentation von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Der Bundesrat ist auf eine entsprechende, berechtigte Frage aus dem Nationalrat indes nicht eingegangen.

Der Bundesrat hat angekündigt, im Herbst eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken zu wollen, die Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden zu Lohnkontrollen verpflichtet. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Frauen hierzulande nach wie vor diskriminiert würden, da sie gemäss der gängigen Analyse des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung 8,7 Prozent weniger verdienten als Männer. Dabei bleiben jedoch Kriterien unberücksichtigt, die durchaus Einfluss auf die Lohnhöhe haben und die insbesondere auch das Bundesgericht zur Beurteilung von Lohnklagen einbezieht. Insofern widerspricht der Bund der Rechtsprechung, wenn er den Lohnunterschied von 8,7 Prozent als Lohndiskriminierung bezeichnet. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Differenz, die anhand der analysierten Kriterien nicht erklärbar ist, jedoch möglicherweise durch weitere, nicht berücksichtigte Kriterien aufgelöst würde.

In der Fragestunde des Nationalrats hat es der Bundesrat verpasst, sich klar zur Unterscheidung von «Lohndiskriminierung» und «nicht erklärbarem Teil» des Lohnunterschieds zu äussern. Immerhin zählt er in seiner Antwort verschiedene Kriterien auf, die einen Lohnunterschied rechtfertigen können. Dabei nennt er explizit auch solche, die in den Lohnanalysen des Bundes nicht ermittelt werden, beispielsweise effektive Erfahrung und Leistung.

Es ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich, dass das Eidgenössische Büro für Gleichstellung nach wie vor von einer Lohndiskriminierung von 8,7 Prozent ausgeht. Das Bundesamt für Statistik dagegen hat jüngst reagiert und schreibt mittlerweile vom «unerklärten Anteil der Lohnunterschiede».