«Lohndiskriminierung»: bessere Erhebungsmethoden statt Lohnpolizei!

21. April 2015 News

Das bisherige Verfahren zur Feststellung von Lohndiskriminierung ist mangelhaft. Dennoch fordert die SP Schweiz eine Lohnpolizei, die gegen «Lohndiskriminierung» vorgeht. Wichtiger als staatliche Eingriffe zu fordern, ist es aber, die Methode zur Berechnung von Lohndiskriminierung zu überprüfen.

Unter dem Schlagwort «Lohndiskriminierung» werden immer wieder heftige Diskussionen über die ungleiche Entlöhnung von Frauen und Männern ausgetragen. Auch die SP Schweiz spricht von «Diskriminierung» und von «34 Jahren Verfassungsbruch». Was dabei übersehen wird: Lohndiskriminierung und Lohnungleichheit sind nicht dasselbe. Eine Vermischung ist mithin irreführend und polemisch. Das hat auch das Bundesamt für Statistik erkannt: Es verzichtet seit Kurzem auf den missverständlichen Begriff «Diskriminierungseffekt» im Rahmen von Lohnunterschieden und spricht stattdessen neu vom «nicht-erklärbaren Anteil am Lohnunterschied».

Das angepasste Wording orientiert sich nun an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Gemäss Bundesgericht liegt eine Lohndiskriminierung nämlich nur dann vor, wenn Frauen und Männer mit gleichen Fähigkeiten, gleichen Tätigkeiten und gleicher Arbeitsleistung im gleichen Unternehmen ungleich entschädigt werden. Die Bundesverwaltung dagegen sprach bereits dann von Diskriminierung, wenn ein Lohnunterschied als Restgrösse verbleibt, der durch eine von der Verwaltung selbst festgelegte, nicht abschliessende Auswahl von Merkmalen wie Alter, Ausbildung oder Tätigkeitsbereich nicht mehr erklärbar ist. Problematisch an dieser Erhebungsmethode ist, dass dabei sowohl die konkrete Leistungsfähigkeit als auch die Leistungsbereitschaft einer Person nicht berücksichtigt werden – im Gegensatz zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Die bisherigen Lohnvergleiche der Bundesverwaltung sind in dieser Form somit ungeeignet. Mit dem Begriffswechsel scheint die Bundesverwaltung einzuräumen, dass die aktuelle Methode zur Berechnung der effektiven Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern mangelhaft ist.

Obwohl das vorhandene Verfahren also keine gültige Aussage zur tatsächlichen Lohndiskriminierung leistet, fordert die SP Schweiz nun staatliche Lohnkontrollen und eine entsprechende Kontrollbehörde. Ein solcher Interventionismus entbehrt allerdings jeglicher Legitimation. Denn solange die Methodik zur Feststellung von Lohndiskriminierung zweifelhaft ist, ist der Ruf nach dem Staat unbegründet. Viel dringlicher als eine Lohnpolizei ist es deshalb, das Erhebungsverfahren zu überprüfen, um die Ergebnisse richtig interpretieren zu können. Dies würde auch zu einer wohltuenden Versachlichung der Debatte beitragen.