Kontingentskosten: Transparenz ist erforderlich

29. September 2015 Meinungen

Wird die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eine bürokratische Lawine lostreten, die über die Unternehmen hineinbrechen wird? Wie hoch werden die Kosten sein? Und was ist zu tun, um den damit verbundenen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten? Bald zwanzig Monate nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 und zu einem Zeitpunkt, zu dem sich das Parlament anschickt, den neuen Artikel 121a der Bundesverfassung zu behandeln, sind diese Fragen immer noch offen.

Will man einem Bericht des Bundesrats vom Februar 2015 Glauben schenken, so könnte die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung die Regulierungskosten der Unternehmen von 20 auf 100 Millionen Franken pro Jahr ansteigen lassen. Die Schätzung, die auf einer Studie des Instituts B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung von 2013 basiert, entspricht allerdings in keiner Weise den tatsächlichen Verhältnissen. Denn in der BSS-Studie wurden ausschliesslich die wichtigsten administrativen Auflagen berücksichtigt, die Unternehmen einhalten müssen. Diese Auflagen stammen aus dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und aus dem Freizügigkeitsabkommen.

Die Wirtschaftsvertreter sind der Ansicht, dass die Berücksichtigung sämtlicher Aufwände, die im Zusammenhang mit der Einführung von Kontingenten und der Anwendung des Prinzips des Inländervorrangs anfallen, die Administrativkosten der Unternehmen in der Schweiz um mehrere Milliarden Franken pro Jahr erhöhen könnte. Dazu gehören Aufgaben wie die Bearbeitung der Dossiers, Behördengänge und die Suche nach einheimischem Personal.

Was stimmt nun? Wird die staatliche Bevormundung bei der Rekrutierung von neuen Arbeitskräften die Unternehmen Millionen oder Milliarden von Franken kosten? Um hier mehr Klarheit zu schaffen, hat Nationalrat Guillaume Barazzone zwei parlamentarische Vorstösse eingereicht – eine Anfrage und ein Postulat –, die den Bundesrat auffordern, die Regulierungskosten, die bei den Unternehmen aufgrund der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative anfallen, exakt zu beziffern.

 

Der neue Verfassungsartikel 121a könnte sich in ein veritables Bürokratie-Monster verwandeln.

Der 9. Februar 2014 wird ganz zurecht als schwarzer Sonntag für die Wirtschaft angesehen. Und das nicht nur, weil die Festlegung von ausländischen Arbeitskraft-Quoten einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsprinzip darstellt, der das Ende des bilateralen Wegs bedeuten könnte, sondern auch, weil sich der neue Verfassungsartikel 121a – sollte er denn buchstabengetreu umgesetzt werden – in ein veritables Bürokratie-Monster verwandeln könnte.

Der Bundesrat ist eingeladen, innert nützlicher Frist ausführliche Antworten zu den von Nationalrat Barazzone gestellten Fragen zu formulieren: Die demokratische Debatte erfordert Transparenz – gerade bei einem Dossier, das für die Zukunft unseres Landes derart zentral ist.