Kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub

18. Mai 2015 News

Die Arbeitnehmerorganisation Travail Suisse fordert einmal mehr einen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Mit vier Wochen soll er sogar doppelt so lang sein, wie ihn das Parlament im Rahmen einer Motion aktuell bereits diskutiert. Ob zwei oder vier Wochen: Nicht der Vaterschaftsurlaub an sich, sondern dessen flächendeckende staatliche Verordnung über die Branchen und Unternehmen hinweg ist das Problem.

Ein staatlich vorgeschriebener und über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierter Vaterschaftsurlaub, wie ihn sich Travail Suisse vorstellt, würde die Flexibilität des Arbeitsmarkts und der einzelnen Unternehmen weiter einschränken. Die Unternehmen müssen im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten frei entscheiden können, wie sie Vätern entgegenkommen können. Ein Urlaub kann im einen Fall eine Lösung sein – in einem anderen Fall nicht. Bereits heute treffen die Unternehmen zusammen mit den betroffenen Mitarbeitenden Vereinbarungen auf individueller Basis, nicht zuletzt, um im sich verschärfenden Wettbewerb um Arbeitskräfte als attraktiv zu gelten.

Ausserdem stellt der Vaterschaftsurlaub eine nur temporär wirkende Massnahme dar. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Erwerbstätigkeit der Mütter zu fördern, sind Massnahmen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung nachhaltiger. Die von Travail Suisse in Aussicht gestellte Flexibilität beim Bezug des Vaterschaftsurlaubs – im Extremfall in Form von 20 einzelnen über ein Jahr verteilten Arbeitstagen, de facto mit einer Pensenreduktion – hätte einen erheblichen organisatorischen Aufwand zur Folge. Und dass es nicht immer möglich sein wird, mal hier, mal da einen Tag frei zu nehmen, liegt auf der Hand. Gerade in Kleinstbetrieben sind solche Ausfälle nicht einfach zu überbrücken.

Problematisch ist schliesslich auch die von Gewerkschaftsseite geforderte Finanzierung. Zwar steht die Erwerbsersatzordnung finanziell gut da; die Verlockung ist entsprechend gross, neue Leistungen über die EO zu bezahlen. Stattdessen wäre es im derzeit wirtschaftlich schwierigen Umfeld vielmehr angezeigt, die EO-Beiträge wieder zu senken. Die Gelegenheit dazu ist günstig, die befristete Erhöhung des EO-Lohnbeitrags auf 0,5 Prozent läuft Ende Jahr ohnehin aus. Damit würden sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr entlastet.