Kampf gegen Schwarzarbeit soll verbessert werden

1. April 2015 News

Der Bundesrat hat die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Vernehmlassung geschickt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird die Vorlage nun im Detail prüfen und ein spezielles Augenmerk darauf richten, dass sie keine weitere Einschränkung des flexiblen Arbeitsmarkts zur Folge hat.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) soll revidiert werden, um Schwarzarbeit künftig noch besser eindämmen zu können. Der Bundesrat hat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Konkret geht es ihm mit der Revision primär darum, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit unter den beteiligten Behörden zu verbessern. Ausserdem will er den kantonalen Kontrollorganen die Möglichkeit einräumen, bei Bagatellfällen Bussen zu verhängen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist der Ansicht, dass sich das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2008 grundsätzlich bewährt. Er wird die Verbesserungsvorschläge nun im Detail prüfen und sich innert der Vernehmlassungsfrist bis am 1. August 2015 dazu äussern. Wichtig ist insbesondere – und dies betonte auch der Bundesrat anlässlich der Vernehmlassungseröffnung –, dass die Vorlage weder zu einer weiteren Einschränkung des flexiblen Arbeitsmarkts noch zu zusätzlicher Bürokratie für die Unternehmen führt.