Ja zum NAV – Nein zu höheren Mindestlöhnen in der Hauswirtschaft

11. Oktober 2016 Vernehmlassungen

Der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Privathaushalten ist um weitere drei Jahre zu verlängern, um der Gefahr erhöhten Lohndrucks in dieser Branche zu begegnen. Nicht rechtfertigen lässt sich indes eine Erhöhung der im NAV festgeschriebenen Mindestlöhne.

Arbeitsverhältnisse in der Hauswirtschaft sind in einem Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen geregelt. Dieser sogenannte NAV Hauswirtschaft soll nun um weitere drei Jahre ab Anfang 2017 verlängert werden. Ausserdem sollen die darin festgeschriebenen Mindestlöhne erhöht werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die erste dieser Forderungen in der Vernehmlassung zur Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft. In den letzten drei Jahren wurden wiederholt Verletzungen der Mindestlohnregelungen bei Angestellten in Privathaushalten registriert. Bei einem Wegfall des NAV wäre mit steigendem Lohndruck zu rechnen.

Nicht gerechtfertigt ist allerdings eine Erhöhung der Mindestlöhne in dieser Branche. Zum einen ist die teuerungsangepasste Reallohnentwicklung positiv: Seit Inkrafttreten des Normalarbeitsvertrags für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft ist die Teuerung um 2,1 Prozent gefallen, und die Teuerungsprognose für 2017 beträgt lediglich 0,3 Prozent. Zum anderen würde eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Hauswirtschaft dazu führen, dass diese im Vergleich zu anderen Branchen, insbesondere dem Gastgewerbe, unverhältnismässig hoch ausfallen.