Der Nationalrat sagt Nein zur Europäischen Sozialcharta

13. September 2016 News

Die grosse Kammer hat die Motion «Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta» von Nationalrat Thomas de Courten angenommen. Dieser Entscheid ist zu begrüssen, denn die Sozialcharta gefährdet den liberalen Grundcharakter unseres Arbeitsmarktes.

Endlich ein klares Signal: Der Nationalrat nimmt mit komfortabler Mehrheit die Motion de Courten an, die den Bundesrat beauftragt, auf die Ratifikation der Europäischen Sozialcharta (ESC) zu verzichten. Zur Erinnerung: Die ESC ist ein Vertrag des Europarates, der darauf abzielt, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen der Vertragsparteien reglementarisch zu harmonisieren. Zu diesem Zweck räumt die Charta den Individuen Rechte in unterschiedlichen Bereichen wie Arbeit, sozialer Schutz, Gesundheit, Erziehung und Wohnen ein.

Im Juli 2014 publizierte der Bundesrat einen Bericht, gemäss dem die Schweiz aus juristischer Perspektive die Minimalanforderungen für eine Ratifizierung der ESC erfüllen würde. Mit anderen Worten: Die Schweiz könnte sechs der neun Kernartikel der Charta akzeptieren. Diese juristische Analyse ist jedoch unvollständig, da sie die politischen und wirtschaftlichen Folgen, die eine Anwendung der ESC in der Schweiz mit sich bringen würde, unberücksichtigt lässt.

Nationalrat de Courten streicht in seiner Motion deutlich hervor, wie drastisch diese Folgen wären. Die in der ESC enthaltenen Verpflichtungen sind mit der föderalistischen Struktur der Schweiz unvereinbar. Deren Umsetzung würde unser duales Bildungssystem gefährden, zu einem Ausbau unserer Sozialversicherung führen und unseren liberalen Arbeitsmarkt in Frage stellen.

Der Bundesrat hatte die ESC im Jahre 1976 unterzeichnet, sie wurde aber nie vom Parlament ratifiziert. Und das mit gutem Grund, enthält dieses internationale Abkommen doch zahlreiche Verpflichtungen, ohne einen Mehrwert für unser Land zu bringen. Die Annahme der Motion de Courten im Nationalrat ist folglich zu begrüssen. Der Ball liegt jetzt beim Ständerat, der gehalten ist, sich diesem Entscheid anzuschliessen.