Die Ständeräte haben sich von ihrer vorberatenden staatspolitischen Kommission überzeugen lassen und sprechen sich für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative mit dem sogenannten «Modell Müller» aus. Demnach müssen die Arbeitgeber offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, wenn sie nicht eine inländische Person rekrutieren wollen. Die RAV vermitteln ihnen daraufhin potenziell geeignete Stellensuchende. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat die Arbeitgeber darüber hinaus verpflichten, von den RAV zugewiesene Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sowie im Detail und unter Sanktionsandrohung zu begründen, wenn sie diese ablehnen.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband und economiesuisse sind zur definitiven Verabschiedung des Gesetzes mehrere Anpassungen zwingend notwendig. Zunächst ist auf die Begründungspflicht bei Nichtanstellung und erst recht die Sanktionierung ungenügender Begründungen zu verzichten. Eine Begründungspflicht wäre eine überschiessende Intervention in den Schweizer Arbeitsmarkt. Ausserdem müssen die Massnahmen im Urteil der Wirtschaft abgestuft in Kraft treten, und zwar in Abhängigkeit allfälliger arbeitsmarktlicher Probleme innerhalb der jeweiligen Berufsgruppe. Weiter sollen die Massnahmen abhängig von der Entwicklung der Zuwanderung zur Anwendung gelangen. Denn die Masseneinwanderungs-Initiative hat eine autonome Steuerung der Zuwanderung zum Ziel, nicht aber eine permanente Regulierung des Arbeitsmarkts.