Höhere Steuerabzüge zugunsten höherer Erwerbspensen

7. Juli 2017 Vernehmlassungen

Der Bundesrat will die steuerlichen Abzüge für Kosten der externen Kinderbetreuung auf maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr erhöhen. Damit sollen negative Erwerbsanreize im Steuersystem beseitigt werden. Die Arbeitgeber begrüssen die Vorlage, insbesondere unter dem Aspekt der besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

In der Schweiz sind viele Frauen erwerbstätig, häufig jedoch in einem tiefen Pensum. Dies liegt mitunter an einem unzureichend ausgebauten und zu teuren System der Kinderdrittbetreuung. Ein höherer Abzug der Kinderdrittbetreuungskosten von den Steuern setzt gezielte Erwerbsanreize, indem sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die Erhöhung des Erwerbspensums für Eltern auch finanziell zu lohnen beginnt. Da die höheren Arbeitspensen zusätzliche Steuereinnahmen mit sich bringen werden, ist zudem davon auszugehen, dass die durch die höheren Steuerabzüge verursachten Mindereinnahmen mittel- bis längerfristig mindestens kompensiert werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst deshalb in der Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgesehenen Gesetzesanpassungen zur finanziellen Entlastung erwerbstätiger Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen. Kritisch zu beurteilen ist einzig der Eingriff des Bundes in die kantonale Steuerhoheit. Denn Teil der Vorlage ist auch die Vorschrift an die Kantone und Gemeinden, dass die im kantonalen Steuergesetz vorgesehene Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug den Betrag von 10’000 Franken nicht unterschreiten darf. Insgesamt überwiegen aus Sicht der Arbeitgeber aber die Vorteile dieser Massnahme, denn davon sind substanzielle Pensenerhöhungen und ein entsprechender volkswirtschaftlicher Nutzen zu erwarten.