Höhere Kontrollzahl bringt keine Vollzugsverbesserung

18. Mai 2017 Vernehmlassungen

Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit schreibt die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer vor, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Unternehmen in der Schweiz mit mindestens 27’000 Kontrollen jährlich zu überprüfen sind. Diese Mindestvorgabe soll um 30 Prozent auf 35’000 Kontrollen angehoben werden. Die Arbeitgeber erachten dies als keine wirksame Massnahme, denn Quantität bedeutet nicht automatisch Qualität.

Gemäss Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jährlich mindestens 27’000 Kontrollen der minimalen Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Schweizer Arbeitgebern, in die Schweiz entsandten Arbeitnehmern sowie der Meldepflicht unterstehenden Selbstständigerwerbenden durchgeführt werden. Wie der jüngste Bericht über die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit erneut bestätigt hat, bewähren sich die bestehenden Instrumente – darunter die Zahl der Kontrollen –, um präventiv vor Missbräuchen abzuschrecken bzw. festgestellte Missbräuche mit adäquaten Massnahmen zu sanktionieren. Die mit dem Vollzug betrauten paritätischen und tripartiten Kommissionen machen ausserdem schon seit Jahren von ihrer Kompetenz Gebrauch, deutlich mehr als die vorgeschriebenen 27’000 Kontrollen durchzuführen. So belief sich im Jahr 2016 die Zahl der kontrollierten Unternehmen auf 42’000.

Die mit der Verordnungsänderung vorgesehene Erhöhung der Mindestkontrollzahl um 30 Prozent auf 35’000 Kontrollen pro Jahr bringt vor diesem Hintergrund keine weitere Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Positiv wertet der Schweizerische Arbeitgeberverband hingegen, dass die Kontrollen verstärkt risikobasiert und damit vermehrt in Branchen und Regionen mit erhöhtem Risiko für Lohnverstösse erfolgen. Umgekehrt sollen Unternehmen, die bei früheren Kontrollen keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben haben, nicht innert kurzer Zeit wiederholt kontrolliert werden. Nach wie vor Handlungsbedarf besteht aus Arbeitgebersicht bei grundlegenden Umsetzungsschwierigkeiten im Vollzug der FlaM. So werden heute bis zu 40 Prozent der Entsendemeldungen der falschen Branche zugeordnet. Dieses Schnittstellenproblem zu beheben ist viel wirksamer als die Fixierung höherer Kontrollvorgaben in der Verordnung, denn mit mehr Quantität geht nicht automatisch mehr Qualität einher.