Höhere Bussen sind akzeptabel – weitere Massnahmen aber nicht

1. März 2016 News

Der Nationalrat spricht sich für höhere Bussen für Unternehmen aus, welche gegen die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Er hat als Erstrat der entsprechenden Vorlage des Bundesrats zur Änderung des Entsendegesetzes zugestimmt. Für die Arbeitgeber ist die Bussenerhöhung akzeptabel – nicht jedoch eine weitergehende Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Eine klare Mehrheit des Nationalrats hat einer Änderung des Entsendegesetzes zugestimmt. Demnach wird die Obergrenze der Verwaltungssanktionen für Unternehmen auf 30’000 Franken angehoben, die gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verstossen. Die Bussenerhöhung ermöglicht es einerseits, ausländische Unternehmen schärfer zu sanktionieren, die ihre entsandten Mitarbeitenden nicht zu den hierzulande üblichen Bedingungen beschäftigen. Andererseits gilt die Sanktionsmöglichkeit auch gegenüber Schweizer Unternehmen, die sich nicht an die zwingenden Mindestlöhne gemäss einem Normalarbeitsvertrag halten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) trägt die schärferen Sanktionen im Entsendegesetz mit. Eine Busse in der bisherigen Höhe von 5000 Franken vermag wohl in vielen Fällen keine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzeugen. Alle weitergehenden Massnahmen lehnt der SAV indes mit Nachdruck ab. Dies gilt insbesondere auch für den vom Nationalrat – über die bundesrätliche Vorlage hinaus – getroffenen Entscheid, dass Normalarbeitsverträge (NAV) auch ohne Nachweis von wiederholtem Lohnmissbrauch befristet verlängert werden können. Hinweise auf mögliche künftige Missbräuche sollen für eine NAV-Verlängerung genügen, was den Erlass präventiver NAV ermöglicht. Dies kommt einem Paradigmenwechsel gleich, wodurch der Rechtsunsicherheit Tür und Tor geöffnet wird.

Die Arbeitgeber hatten sich bereits in der Vernehmlassung ablehnend zu solchen präventiven Massnahmen geäussert. Denn sie kämen de facto einem Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (FlaM) gleich, die sich in der heutigen Form aber grundsätzlich bewährt haben. Eine Verschärfung dieser Art lässt sich nicht rechtfertigen. Zudem kommt der Entscheid des Nationalrats zum falschen Zeitpunkt, sind doch die FlaM demnächst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wieder ein Thema. Dem Ständerat obliegt es nun, den Entscheid der grossen Kammer zu korrigieren.