Zwar gelten seit der Anfang Jahr in Kraft getretenen Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz weniger strenge Regeln für die Arbeitszeiterfassung – jedoch sind diese Regeln nur für einen Teil der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden anwendbar. Die gesetzlichen Grundlagen der Zeiterfassungspflicht stammen ausserdem nach wie vor aus dem Jahr 1964, als die Arbeitswelt noch eine ganz andere war. Aufgrund des Wandels zu einer modernen Wissensgesellschaft, des rasanten technologischen Fortschritts und veränderter gesellschaftlicher Vorstellungen – etwa hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – haben sich neue Führungs- und Arbeitsformen etabliert.
Mit der Annahme einer parlamentarischen Initiative von Ständerätin Karin Keller-Sutter spricht sich die WAK-S für eine überfällige Modernisierung des veralteten Arbeitsgesetzes aus, die den Anforderungen der heutigen, zunehmend flexiblen Arbeitsrealitäten gerecht wird. Damit soll es Unternehmen künftig erlaubt sein, leitende Mitarbeitende und Fachspezialisten von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst eine solche Flexibilisierung mit Augenmass, die mit der Einschränkung auf bestimmte Mitarbeitergruppen auch künftig einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmenden sichergestellt.