Geht es nach dem Bundesrat, sollen wirtschaftlich bedeutende, börsenkotierte Gesellschaften verpflichtet werden, in ihren Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen für beide Geschlechter eine Quote von mindestens 30 Prozent einzuhalten. Für die Anpassung hätten sie fünf Jahre Zeit. Gelingt dies nicht, müssen die Unternehmen im jährlichen Vergütungsbericht die Gründe dafür nennen und die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen darlegen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist für eine ausgeglichene Geschlechtervertretung in Führungsgremien. Er erachtet aber Quoten als ungeeignetes Instrument zur Erhöhung des Frauenanteils. Vielmehr ist es Aufgabe der Unternehmen selber, sich konkrete Ziele zu setzen und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Dass bei den Unternehmen die Bereitschaft dazu vorhanden ist, zeigte eine Studie des unabhängigen Vermögensverwalters zCapital und des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.