Frauenquoten sind der falsche Weg zum richtigen Ziel

23. November 2016 News

Mindestens 30 Prozent Frauen in Verwaltungsräten und 20 Prozent Frauen in Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Gesellschaften: Diese Quoten will der Bundesrat im Rahmen einer Reform des Aktienrechts gesetzlich verankern. Demgegenüber verpflichtet sich die Wirtschaft mit freiwilligen Massnahmen, den Frauenanteil in Führungsgremien weiter zu steigern. Gesetzliche Quoten sind der falsche Weg.

Mit der Botschaft zur Aktienrechtsreform hat der Bundesrat auch eine Geschlechterquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. In diesen Führungsgremien sollen künftig mindestens 30 beziehungsweise 20 Prozent Frauen vertreten sein, sofern es sich um grosse börsenkotierte Unternehmen handelt. Das sind unter anderem Unternehmen, auf welche die drei Kriterien – Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatzerlös von 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt – zutreffen. Für die neue Regelung schlägt der Bundesrat Anpassungsfristen von fünf bzw. zehn Jahren vor. Erfüllt ein Unternehmen die Quoten nach dem Ablauf der Fristen nicht, muss es dies begründen und Verbesserungsmassnahmen darlegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich schon länger dafür ein, dass die Diversität in Führungsgremien zunimmt, insbesondere auch im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter. Jüngst haben die Arbeitgeber ihr Engagement mit der Veröffentlichung eines breit abgestützten Verhaltenskodexes für Personalberatungsfirmen unter Beweis gestellt. Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, bei der Rekrutierung von Mitgliedern eines Verwaltungsrats verschiedene Grundsätze zu befolgen, die einem höheren Frauenanteil in diesen Gremien weiter Vorschub leisten.

Diese wie auch frühere Initiativen bringen die Überzeugung zum Ausdruck, dass es sich für die Arbeitgeber auszahlt, Teams auf höchster Führungsstufe besser geschlechterdurchmischt zusammenzusetzen. Diese Erkenntnis schlägt sich jedoch nicht gleichsam über Nacht in den Verwaltungsräten nieder, denn die durchschnittliche Verweildauer in einem Gremium mit strategischer Perspektive beträgt rund acht Jahre. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die eigenverantwortlichen Massnahmen der Arbeitgeber in einem seit längerem stetig steigenden Frauenanteil in Verwaltungsräten ausdrücken.

Nicht vergleichbar ist die Situation im Top-Management. Geschäftsleitungsmitglieder müssen sich im Unternehmensalltag bewähren und dazu über spezifische Fach- und Geschäftskenntnisse verfügen. Verwaltungsräte vertreten hingegen die Eigentümer und haben eine strategische Aufsichtsfunktion inne. Der Bundesrat anerkennt diese Unterschiede insofern, als er nicht wie ursprünglich geplant eine Quote von 30, sondern von 20 Prozent für Geschäftsleitungen fordert.

Unabhängig von der konkreten Zahl sind aber verbindliche Quoten für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen der falsche Weg zum übergeordneten Ziel einer besseren Frauenvertretung in obersten Führungsorganen. Sie stellen einen hoheitlichen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Unternehmen dar. Ausserdem würde mit Geschlechterquoten einseitig auf ein Diversitätskriterium fokussiert, während für die Funktionsfähigkeit von Führungsgremien weitere Kriterien wichtig sind, darunter Alter, Ausbildung oder Fachkompetenzen. Schliesslich ist anzumerken, dass eine verbindliche Quote auf Geschäftsleitungsebene einem internationalen Alleingang gleichkäme, welcher die Schweiz im harten internationalen Standortwettbewerb zusätzlich belasten würde.