Fragwürdiger Gerichtsentscheid für kantonalen Mindestlohn

7. August 2017 News

Das Bundesgericht stützt die Einführung eines Mindestlohns im Kanton Neuenburg und erachtet diese sozialpolitische Massnahme als mit der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar. Damit schwächt es allerdings die gesamtschweizerische Sozialpartnerschaft und verschärft die Situation der Arbeitslosen im Kanton.

Der Kanton Neuenburg führte aufgrund eines Entscheids seiner Stimmbevölkerung eine staatliche Regelung für einen kantonalen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde ein. Mehrere Verbände und Betriebe reichten dagegen Beschwerde ein. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die sozialpolitisch motivierte Massnahme mit der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Mit diesem Urteil tritt der Mindestlohn im Kanton Neuenburg in Kraft.

Indem das Bundesgericht grünes Licht gibt für einen staatlichen Mindestlohn, schwächt es die bewährte Sozialpartnerschaft und deren gesamtschweizerische Bedeutung. Die Festlegung der Löhne ist eine zentrale Komponente in den Verhandlungen von Gesamtarbeitsverträgen. Es obliegt den Sozialpartnern, im Dialog die Arbeitsbedingungen inklusive Löhne auszuhandeln.

Mit diesem Entscheid werden vermehrt mittlere und kleinere Unternehmen unter Druck kommen, die nur knapp kostendeckend produzieren und es sich nicht leisten können, Mindestlöhne von 20 Franken zu bezahlen. Solche Arbeitgeber werden weniger Personal beschäftigen oder nach Möglichkeit ihren Standort verlagern, um die Kosten auf ein betriebswirtschaftlich notwendiges Mass zu reduzieren. Pikanterweise weist 2016 ausgerechnet Neuenburg mit 5,8 Prozent die höchste Arbeitslosenquote aller Kantone auf. Der Mindestlohn dürfte die Situation der Arbeitslosen kaum entspannen.