Flankierende Massnahmen: gezieltere Kontrollen auf hohem Niveau

26. April 2013 News

Die Anzahl der Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen in Entsendebetrieben und Schweizer Unternehmen haben im Jahr 2012 erneut zugenommen. Die Professionalisierung der Kontrollorgane führt zu einer gezielteren und wirksameren Bekämpfung von Lohnunterbietungen. Dies bestätigt der neueste Bericht «Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union» des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Im Jahr 2012 wurden 202’815 Personen für Einsätze von weniger als 90 Tagen in der Schweiz gemeldet. Dies entspricht einem Anstieg von 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Knapp die Hälfte dieser meldepflichtigen Personen waren Dienstleistungserbringer (darunter rund ein Viertel Selbstständigerwerbende). Bei den übrigen Personen handelte es sich um kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebenden. Die meisten Einsätze der meldepflichtigen Personen sind kurz, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei rund 40 Tagen.

Etwas mehr Betriebskontrollen
2012 wurden im Rahmen der flankierenden Massnahmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 39’000 Betrieben (inkl. 6700 Selbstständigerwerbende) und 152’000 Personen überprüft. Die Betriebskontrollen haben gegenüber 2011 leicht zugenommen und bleiben deutlich über den Anforderungen der Entsendeverordnung, welche jährlich 27’000 Kontrollen vorsieht.

In den Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) wurden bei 42 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe (Anstieg gegenüber 2011 von neun Prozent) und bei 23 Prozent der kontrollierten Schweizer Betriebe (minus ein Prozent) ein Verstoss gegen die Mindestlohnbedingungen des GAV bei mindestens einem Arbeitnehmer vermutet. Die eigentliche Verstossquote liegt aber nur bei etwa 13 bzw. 7 Prozent, denn nur gegen rund einen Drittel dieser Betriebe verhängten die paritätischen Kommissionen eine Konventionalstrafe. Bei den anderen Verstossmeldungen wurde die Vermutung nicht bestätigt oder handelte es sich um Bagatellfälle.

In den Branchen ohne ave GAV haben die tripartiten Kommissionen bei elf Prozent der Entsendebetriebe Unterbietungen der üblichen Löhne festgestellt (minus drei Prozent) und bei den Schweizer Arbeitgebern bei zehn Prozent der Betriebe Unterbietungen der üblichen Löhne gemeldet (stabile Lage gegenüber dem Vorjahr).

Verfahren zur Lohnnachzahlung meist erfolgreich
Die Verständigungsverfahren mit Arbeitgebern aus Branchen ohne ave GAV, bei denen eine Lohnunterbietung festgestellt wurde, sind mehrheitlich erfolgreich: 84 Prozent der Verfahren mit Entsendebetrieben und 70 Prozent derselben mit Schweizer Arbeitgebenden führten zum Ziel. In den Bereichen mit ave GAV haben die Kantone zwischen 2009 und 2012 etwa mit einem Viertel der Entsendebetriebe, die gegen die Lohnbestimmungen verstossen hatten, Verfahren zur Lohnnachzahlung geführt. Rund drei Viertel davon waren erfolgreich.

Wirksamer Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping
Der neueste Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bestätigt, dass diese insgesamt einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping bieten. Gemessen am gesamten durch ausländische Arbeitskräfte geleisteten Arbeitsvolumen halten sich die Missbrauchsfälle in engen Grenzen. Der Gesetzgeber beschloss zudem im letzten Jahr zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und verschärfte die Solidarhaftung der Erstunternehmer im Baugewerbe für die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer.

Die Bestimmungen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit gelten seit 1. Januar 2013. Ab 1. Mai 2013 sind die ausländischen Betriebe verpflichtet, die Löhne ihrer entsandten Arbeitnehmenden im Rahmen des obligatorischen Meldeverfahrens anzugeben. Voraussichtlich im Juli 2013 tritt die verschärfte Solidarhaftung der Erstunternehmer in Kraft.