FlaM: Vollzugsverbesserungen sind legitim – weitergehende Massnahmen kritisch

5. Mai 2014 News

Die flankierenden Massnahmen (FlaM) bieten einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping. Das belegt der FlaM-Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft einmal mehr. Die vom Bundesrat vorgenommenen bzw. geplanten Verbesserungen beim Vollzug der FlaM sind für den Schweizerischen Arbeitgeberverband somit legitim. Unangebracht sind allerdings Massnahmen, die über die Vollzugsoptimierung hinausgehen.

Der neueste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) zeigt, dass die Kontrolltätigkeit der Vollzugsorgane 2013 erneut zugenommen hat. Insgesamt wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei über 40’000 Betrieben und 158’000 Personen kontrolliert. Dank verschiedener Vollzugsoptimierungen können Missbräuche nunmehr noch gezielter und effizienter bekämpft werden. Insgesamt bestätigt der Bericht, dass die FlaM einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping bieten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) findet es grundsätzlich richtig, dass der Bundesrat den Vollzug der FlaM verbessert hat und weiter verbessern will. Auch nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 sollen die flankierenden Massnahmen vor Lohnmissbräuchen schützen – zumindest solange die Personenfreizügigkeit gilt. Der SAV unterstützt den Bundesrat deshalb insbesondere darin, die Vollzugspraxis der paritätischen Kommissionen zu professionalisieren.

In den Augen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands geht der Bundesrat bei seinen Vollzugsverbesserungen aber zu weit. Insbesondere die Ausweitung des AVE-Antragsrechts auf die Sozialpartner lehnt er als unnötig ab. Die bisherige gesetzliche Praxis sieht vor, dass im Missbrauchsfall die tripartiten Kommissionen bei den für ave GAV zuständigen Behörden vorstellig werden. Dieses Verfahren hat sich bewährt, weshalb der SAV ein paralleles Antragsrecht für Sozialpartner ablehnt. Ebenfalls kritisch beurteilt er die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung auf lohnrelevante Bestimmungen wie Arbeitszeit, Spesen oder Ferien. Den vom Bundesrat festgestellten Handlungsbedarf bei der Verlängerung von Normalarbeitsverträgen erachtet der SAV zudem als nicht erwiesen. Insgesamt bedauert der SAV, dass der Bundesrat bei der legitimen Vollzugsoptimierung über das Ziel hinausschiesst.