Fehlgeleitete Forderungen zu Arbeitszeiten

26. März 2015 News

Wer hierzulande über schlechte Arbeitsbedingungen klagt, vergisst, dass sich für die Arbeitgeber und ihre Unternehmen die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren stark verschlechtert haben. Gefragt sind gegenseitiges Verständnis und der Abbau von bürokratischen Hürden, die dem Unternehmensstandort Schweiz schaden.

An einer Medienkonferenz hat sich der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse über sich stetig verschlechternde Arbeitsbedingungen beklagt. Dabei blendet er jedoch aus, dass Unternehmen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle eingeführt und ausgebaut haben, weil es einem Bedürfnis auch von Arbeitnehmerseite entspricht. Ebenfalls schnell vergessen geht die Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in den letzten Jahren nachweislich stark verschlechtert haben. Deshalb appelliert der Schweizerische Arbeitgeberverband an alle Parteien, den Arbeitsmarkt nicht noch zusätzlich durch neue Einschränkungen und bürokratische Regelungen zu schwächen und damit zusätzlich Arbeitsplätze zu gefährden. Bereits die bestehenden Unsicherheiten durch die Frankenstärke und mit Blick auf die Zuwanderungsbeschränkung haben vielen Unternehmen die Planbarkeit genommen.

Der gegenüber dem Euro stark überbewertete Franken stellt für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar. In zahlreichen Betrieben geht es nicht – wie Travail.Suisse schreibt – um die «Optimierung von Gewinnmargen», sondern schlicht ums Überleben am Standort Schweiz. Wenn Unternehmen in dieser Ausnahmesituation Massnahmen wie die Verlängerung der Arbeitszeiten ergreifen, dann tun sie dies zum Schutz ihrer Arbeitsplätze – und notabene im expliziten Einverständnis mit den Gewerkschaften. Auch die Mitarbeitenden anerkennen die Notwendigkeit solcher Massnahmen, weshalb sie ihnen ebenfalls zustimmen. Es ist störend, dass Gewerkschaften solche betrieblichen und arbeitsplatzsichernden Lösungen durch Intervention von aussen verhindern wollen.

Teilzeitangestellte: mehr Lohn für gleiche Arbeit?

Vor diesem Hintergrund sind die beiden von Travail.Suisse-Vizepräsident Jacques-André Maire im Parlament eingereichten Vorstösse aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nicht nachvollziehbar. Die Motion 15.3102 «Überzeit: Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten» würde das Gegenteil bewirken: eine Diskriminierung der Vollzeit- gegenüber den Teilzeitbeschäftigten. Die gesetzlich verankerte Überzeitlimite soll sicherstellen, dass ein Mitarbeitender nicht zu viele Arbeitsstnden leistet und sich damit gesundheitlich gefährdet. Diese Grenze gilt aber grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden und hängt nicht von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Eine Senkung derselben würde dazu führen, dass Teilzeitarbeitende für die gleiche Arbeit mehr verdienen als Vollzeitangestellte. Teilzeitbeschäftigte als «Gratispuffer» zu bezeichnen, ist zudem falsch, da in vielen Fällen die Überstunden nicht verfallen, sondern dem normalen Stundenkonto zuschlagsfrei gutgeschrieben werden.

Die Motion 15.3101 «Erhöhung der Ankündigungsfrist der Arbeitszeiten auf vier Wochen» wird der Realität der Geschäftsabläufe nicht gerecht. Unternehmen müssen jederzeit auf die zyklischen und oft sehr kurzfristigen Nachfragen ihrer Kunden reagieren können. Würde man die Arbeitgeber verpflichten, statt zwei neu vier Wochen im Voraus Änderungen in den Arbeitszeiten bekanntzugeben, wären sie dazu nicht mehr in der Lage, würden Aufträge verlieren und dadurch Arbeitsplätze gefährden. Das Arbeitsgesetz sieht bereits heute eine zwingende Vorankündigungsfrist von in der Regel zwei Wochen vor. Diese Regelung hat sich bewährt, der Bedarf für eine neue Regelung ist nicht ausgewiesen.