Fakten statt Mythen zur Lohngleichheit

2. Juli 2015 News

Die vom Bundesamt für Statistik angewandte Methode zur Berechnung von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern lässt keine Aussage über Lohndiskriminierung zu. Dies weist eine Studie der Universität Bern und des Büros B,S,S. im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nach. Es ist deshalb verfehlt, auf Basis der vorliegenden Daten politische Massnahmen zur Gewährleistung von Lohngleichheit zu fordern.

Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage angekündigt, die Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden zu Lohnkontrollen verpflichtet. Diesem Vorhaben liegt die Behauptung zugrunde, dass Frauen bei den Löhnen ungerechtfertigt diskriminiert werden. Stimmt das? Um Klarheit zu schaffen, hat der Schweizerische Arbeitgeberverband bei Professor Michael Gerfin, unter anderem externer Experte des Bundesamts für Statistik (BFS) sowie des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG), eine Studie in Auftrag gegeben.

Die Analyse zeigt, dass der von BFS und EBG ausgewiesene nicht-erklärbare Lohnunterschied von 8,7 Prozent keine Aussage über eine effektive Lohndiskriminierung ermöglicht. Denn die 8,7 Prozent können nicht weiter in diskriminierende und nicht-diskriminierende Faktoren aufgeschlüsselt werden. Mit anderen Worten: Die verwendete Methode ist nicht geeignet, Lohndiskriminierung – sowohl auf überbetrieblicher Ebene als auch auf Betriebsebene – nachzuweisen. Der statistische Ansatz bleibt als Mittel der betrieblichen Lohnkontrolle unpräzise, weil es nicht möglich ist, sämtliche Faktoren einzubeziehen, die einen legitimen und somit nicht diskriminierenden Einfluss auf die Lohnhöhe haben.

Es ist vor diesem Hintergrund verfehlt, aus dem «nicht-erklärbaren» Lohnunterschied von 8,7 Prozent, wie ihn BFS und EBG ausweisen, politische Massnahmen gegen Lohndiskriminierung abzuleiten. Vielmehr gilt es dort anzusetzen und Lösungen zu erarbeiten, wo die Gründe für unterschiedliche Entlöhnungen von Frauen und Männern zu suchen sind. Die Studie identifiziert verschiedene Ursachen, beispielsweise die Berufs- und Studienwahl. Um vermehrt Frauen in bisher typischen Männerberufen anzutreffen, müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Namentlich sind flächendeckend familienergänzende Tagesstrukturen einzuführen und steuerliche Fehlanreize zu beheben.

Darüber hinaus sind die vom Bundesrat angekündigten Massnahmen zur Gewährleistung von Lohngleichheit auch deshalb fatal für die Schweizer Wirtschaft, weil sie mit einem weiteren Ausbau der Bürokratie einhergehen und den Unternehmen unverhältnismässige Kosten aufbürden. Besonders mit der Frankenstärke sowie den Unsicherheiten rund um die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und den Erhalt der Bilateralen Verträge stehen die Unternehmen ohnehin vor einer äusserst schwierigen Bewährungsprobe.