«Es wäre eine Art Notstopp»

31. August 2016 Medienbeiträge

Der Arbeitgeberverband will im Gesetz die Möglichkeit von Höchstzahlen für EU-Bürger verankern. Präsident Valentin Vogt erklärt im Interview in der NZZ, weshalb er diese Lösung für wirtschaftsverträglich hält.

Die Kommission des Nationalrats macht sich diese Woche an die gesetzliche Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Sind Sie zuversichtlich, dass es eine Lösung geben wird, die sowohl die SVP wie auch die EU zufriedenstellen wird?
Das ist die berühmte Quadratur des Kreises. Aber die Diskussionen sind so weit fortgeschritten, dass es eine Lösung geben kann, die sowohl den Verfassungsartikel umsetzt als auch EU-kompatibel ist.

Und wie soll diese Lösung aussehen?
Es liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Wir haben an einem Zwei-Phasen-Modell gearbeitet. In einer ersten Phase käme ein Inländervorrang zum Zuge. Dieser soll zeitlich, regional, aber auch auf Berufsgruppen begrenzt sein. Es gäbe drei Stufen. In einer ersten Stufe könnten die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) auf die offenen Stellen der Unternehmen zugreifen. In einer zweiten Stufe gäbe es eine Meldepflicht der Unternehmen an die RAV. Die dritte Stufe wäre dann ein harter Inländervorrang mit einer Nachweispflicht der Unternehmen, ähnlich wie bei den Drittstaaten, aber vorerst noch ohne quantitative Begrenzung.

Die käme dann in der zweiten Phase?
Ja. Wir glauben, es braucht eine zweite Phase, in der der Bundesrat ebenfalls regional und zeitlich begrenzt sowie berufsgruppenbezogen Höchstzahlen oder andere Begrenzungsmassnahmen vorsehen könnte. Es wäre eine Kann-Formulierung, eine Art Notstopp, falls der Inländervorrang nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Wichtig sind aber auch Massnahmen in anderen Bereichen wie etwa beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen und Bezügern von Ergänzungsleistungen.

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass es bei einer Klage das Freizügigkeitsabkommen höher gewichtet als ein Bundesgesetz, das diesem widerspricht.
Ob es sich um einen Leitentscheid handelt, ist offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesgericht in diesem Punkt nochmals über die Bücher geht.

Die CVP konnten Sie für Ihr Modell offenbar gewinnen. Die FDP will von Höchstzahlen allerdings nichts wissen.
Man wird jetzt sehen, was mehrheitsfähig sein wird. Das ist Teil des normalen politischen Prozesses.

Die FDP ist gegen eine quantitative Begrenzung, weil sie das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) und damit den bilateralen Weg nicht gefährden will. Wird diese Gefahr aus Ihrer Sicht überschätzt?
Wir schätzen die Lage tatsächlich anders ein. Wir bringen jetzt einen Vorschlag mit Höchstzahlen, wie sie auch die Verfassung vorsieht. Dies jedoch verhältnismässig – also auf Verwerfungen bezogen – im Sinne der Schutzklausel im FZA. Wir haben verstanden, dass das Volk die Zuwanderung wieder steuern will, ohne der Wirtschaft die Luft abzuschnüren.

Trotzdem: Stand heute müssten Sie doch die ersehnte bürgerliche Einigung ehrlicherweise als gescheitert erklären?
Nein. Wir hatten einen konstruktiven Dialog, der noch nicht abgeschlossen ist.

Es scheint unbestritten, dass zumindest ein sanfter Inländervorrang, etwa in Form einer Pflicht zur Meldung offener Stellen an das RAV, Teil einer Lösung sein wird. Hand aufs Herz: Ist das nicht einfach eine flankierende Massnahme, wie sie die Gewerkschaften schon lange fordern?
Nein, es geht um die konsequente Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Wir wollen keinen Ausbau der flankierenden Massnahmen. Darum suchen wir ja auch eine Lösung mit den bürgerlichen Parteien und nicht mit den Gewerkschaften und den Linken.

In der Vergangenheit hat sich in europapolitischen Fragen die Allianz aus Wirtschaft, CVP und FDP sowie SP und Gewerkschaften allerdings bestens bewährt. Was soll diesmal anders sein?
Meine Erfahrungen haben einfach gezeigt, dass die Spitzen der Gewerkschaften im Moment zu ideologisch ticken. Sie würden uns einfach einen Wunschkatalog vorlegen, um den Arbeitsmarkt weiter zu regulieren. Und das wollen wir nicht.

Das oberste Ziel der Wirtschaftsverbände ist der Erhalt der Bilateralen – ist die SVP dafür ein verlässlicher Partner?
Ich bin grundsätzlich so lange Optimist, bis man mir das Gegenteil beweist. Ich glaube, wir müssen mit dieser vorgefassten Meinung aufhören, mit der SVP finde man nie eine Mehrheit. Wir sind jetzt in einer schwierigen Situation, in der wir eine Lösung brauchen. Und auch die SVP braucht eine. Wenn wir die Bilateralen verlieren würden und wirtschaftlich in eine schwierige Lage kämen, wäre das auch für die SVP ein Problem. Auch sie besteht aus Wählern, die einen Job wollen.

Die Drohung der SVP, bei einer ungenügenden gesetzlichen Umsetzung des Zuwanderungsartikels eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zu lancieren, nehmen Sie nicht ernst?
Wenn man auf all die Nebengeräusche hören würde, links wie rechts, dann könnte man gar nichts mehr machen. Unser Vorteil ist, dass wir nicht auf Wählerfang gehen müssen. Wir wollen auf einer sachlichen Ebene einfach die Interessen der Wirtschaft einbringen.

Fragen wir anders: Haben Sie eine Zusicherung der SVP, dass diese mit Ihrem Vorschlag leben kann?
Wir werden sehen, was in der Kommission und danach im Parlament passiert.

Was erwarten Sie von der SVP?
Ich erwarte, dass sich die Bürgerlichen zusammenraufen, dass sich alle bewegen und zusammen eine Lösung finden.

Die SVP verlagert ihren Kampf im Moment auf einen anderen Schauplatz, auf das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU; womöglich auch darum, weil ein Referendum bei der Zuwanderungsfrage nicht sehr attraktiv wäre. Wo stehen Sie bei dieser Frage?
Es ist für uns völlig klar, dass man die beiden Dinge nicht verknüpfen kann. Es braucht ein sequenzielles Vorgehen. Zuerst lösen wir die Frage der Personenfreizügigkeit. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir uns der institutionellen Frage annehmen müssen. In welcher Form auch immer.

Ist eine Zukunft des bilateralen Wegs ohne institutionelles Rahmenabkommen denkbar?
Im Moment ist die EU im Umbruch. Die Schweiz soll da nicht vorpreschen. Die Zeit wird helfen, diese Fragen zu lösen.

Falls die Zuwanderungsinitiative nicht wortgetreu umgesetzt wird, braucht es dann eine Verfassungsänderung?
Nein, da gibt es einen gewissen Spielraum. Auch die Alpeninitiative oder die Zweitwohnungsinitiative wurden auf pragmatische Weise umgesetzt.

Das Interview mit Valentin Vogt ist in der NZZ erschienen.