Eine unbegründete Klage

28. September 2015 News

Ein Rechtsgutachten der Universität Neuenburg zeigt verschiedene Ansätze auf, um den Schutz von Arbeitnehmervertretern vor missbräuchlicher Kündigung zu verbessern. Die Studie, die auf einer Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds fusst, muss in ihrer Tragweite allerdings relativiert werden: Sie stellt die Argumente des Schweizerischen Arbeitgeberverbands gegen eine Ausweitung des Schutzes nicht grundsätzlich infrage.

Einer Mitteilung auf der Website des Bundes ist zu entnehmen, dass der Bundesrat eine Studie über den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zur Kenntnis genommen hat. Die erwähnte Studie wurde im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Bundesamts für Justiz vom «Centre d‘étude des relations du travail» der Universität Neuenburg verfasst. Deren Veröffentlichung stellt den letzten Schritt eines langen Prozesses dar, der seinen Anfang im Mai 2003 nahm: Damals hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Nach Ansicht des SGB schützt die im Schweizer Recht vorgesehene Sanktion von bis zu sechs Monatslöhnen, um eine missbräuchliche Kündigung zu ahnden, die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter nicht ausreichend. Zudem missachte sie die Auflagen des 1999 von der Schweiz ratifizierten Übereinkommens 98 der IAO über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen.

Das Rechtsgutachten der Universität Neuenburg kommt zum Schluss, dass das Schweizer Recht im internationalen Vergleich einen Schutz «ad minima» gegen die missbräuchliche Kündigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Allgemeinen und deren Vertreterinnen und Vertreter im Besonderen vorsehe. Es weist weiter auf den Druck hin, der von internationalen Organisationen – IAO und Europarat – auf die Schweiz ausgeübt werde, damit diese ihre diesbezügliche Gesetzgebung anpasse.

Im Lichte dieser Feststellungen schlagen die Neuenburger Experten verschiedene Lösungsansätze vor, um den Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zu verbessern. Einer davon sieht eine Entschädigung von bis zu zwölf Monatslöhnen vor, wenn eine missbräuchliche Kündigung vorliegt.

Die 2003 eingereichte Klage des SGB bei der IAO ist immer noch hängig. Die Studie des «Centre d’étude des relations du travail» der Universität Neuenburg ist zweifellos Wasser auf die Mühlen der SGB-Forderungen zur Verstärkung des Schutzes für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, die bei den Organen der IAO ohnehin schon auf offene Ohren stossen. Die Tragweite eines derartigen Rechtsgutachtens muss allerdings relativiert werden. Wie schon das Sprichwort weiss: «Zwei Juristen, drei Meinungen».

Die Studie stellt die Argumente, die sowohl vom Bundesrat, als auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband gegen die Klage des SGB vorgebracht wurden, nicht grundsätzlich in Frage. Diese Argumente können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Das Obligationenrecht (OR) steht im Einklang mit dem Übereinkommen 98 der IAO: Die Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen bei missbräuchlicher Kündigung stellt angesichts der Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der Schweizer Unternehmen KMU sind, ein ausreichend abschreckendes Mittel dar.
  • Das Übereinkommen 98 der IAO ist nicht direkt auf die Schweizerische Rechtsordnung anwendbar. Ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz vom 8. März 2006 ist zum Schluss gekommen, dass die Praxis der Kernarbeitsnormen der IAO nicht zwingend rechtsverbindlich sei.