«Eine Lohnpolizei kann Lohnunterschiede nicht beheben»

1. November 2016 Medienbeiträge

Der Bundesrat setzt auf eine gesetzliche Regelung zur Lohngleichheit: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen Lohnanalysen durchführen und extern überprüfen lassen müssen. Die Arbeitgeber sind auch für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, eine Lohnpolizei kann aber die Ursachen von Lohnunterschieden nicht beheben, erklärt Valentin Vogt im TeleZüri: Lohnunterschiede entstünden durch Faktoren wie die Berufswahl und Erwerbsunterbrüche. «Diese Faktoren lassen sich mit dem heutigen System zur Messung von Lohnunterschieden nicht abbilden – das gilt es zu korrigieren.»

Die Sendung «TalkTäglich» von TeleZüri mit Valentin Vogt und Vania Alleva zum Thema Lohnpolizei