Drittstaaten-Kontingente decken Bedarf der Wirtschaft kaum

12. Oktober 2016 News

Die jährlichen Höchstzahlen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA waren in den letzten Jahren – gemessen an der Nachfrage der Wirtschaft – zu tief angesetzt. Darauf reagiert zwar nun der Bundesrat und ermöglicht im kommenden Jahr immerhin 1000 zusätzlichen Drittstaaten-Angehörigen eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Dies dürfte jedoch kaum ausreichen, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken.

Die Zahlen der Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten steigen für das Jahr 2017 um je 500 auf 3000 bzw. 4500. Diese Erhöhung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dürfte mit Blick auf die Erfahrungen der letzten Jahre aber kaum genügen, um den Bedarf der Wirtschaft zu decken.

Die Unternehmen sind auf hochqualifizierte Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen, die auf den Arbeitsmärkten der Schweiz und der EU/EFTA-Länder schlicht nicht in genügendem Ausmass vorhanden sind. Diese stehen denn auch nicht in Konkurrenz zu inländischen Arbeitskräften, sondern sind eine wichtige Stütze für die hiesige Wirtschaft und für viele Unternehmen zentral für den Erhalt ihres Standorts in der Schweiz. Da Hochqualifizierte häufig für Projektarbeiten in die Schweiz kommen, sind mit den weiterhin zu tief angesetzten Höchstzahlen ganze Projekte in Gefahr, an denen mitunter auch Schweizer Arbeitnehmende beteiligt sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte in der Vergangenheit wiederholt eine Rückkehr zu den Höchstzahlen des Jahres 2014 gefordert. Damals standen für Erwerbstätige aus Drittstaaten 8500 Bewilligungen zur Verfügung.