Die bestehenden Rauchverbote genügen

14. März 2012 News

Nach dem Nationalrat folgte auch der Ständerat dem Antrag des Bundesrats und empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen». Damit soll das landesweit geltende Rauchverbot in Restaurants und Bars nicht verschärft werden. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Ständerat machte es sich nicht leicht mit dem Entscheid, folgte dann aber der Mehrheit der Gesundheitskommission (SGK-S). Diese hatte auf eine Verschärfung des landesweiten Rauchverbots in Gaststätten und auf einen indirekten Gegenentwurf verzichten wollen.

Zudem lehnte der Rat einen Antrag ab, die Initiative mit der Forderung nach einen indirekten Gegenvorschlag an die SGK zurückzuweisen. Die Vorlage geht nun in die Schlussabstimmung.

Gesetz besteht erst seit Kurzem
Die Volksinitiative sieht einerseits vor, den Schutz vor Passivrauchen in der Bundesverfassung zu verankern. Anderseits verbietet sie das Rauchen in allen Innenräumen, die als Arbeitsplatz dienen, sowie – mit einigen Ausnahmen – in allen anderen Innenräumen, welche öffentlich zugänglich sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Ablehnung der Volksinitiative durch Bundesrat und Parlament. Seit dem 1. Mai 2010 sind alle Räume, welche mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei. Das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die dazugehörige Ausführungsverordnung des Bundes sind also erst vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten.

Minimallösung reicht aus
Die bisherigen Erfahrungen sind durchaus positiv und hätten nach Ansicht des SAV keine Revision der bestehenden Regelungen gerechtfertigt. Die Passivrauchschutzregelung stellt eine ausreichende, schweizerische Minimallösung dar, um die lange gerungen wurde und von den Kantonen nötigenfalls verschärft werden kann.

Heute können zudem Einzelarbeitsplätze (falls es die Hausordnung erlaubt) vom Rauchverbot ausgenommen werden. Es besteht also ein gewisser Spielraum für Arbeitgeber. Sie können zum Beispiel starken Rauchern einen Einzelarbeitsplatz anzubieten, was aus verschiedenen Gründen durchaus sinnvoll sein kann.